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jedoch noch wenig ausgebildet sind: der Häufung des Kapitals (Böhm-Bawerk!), des
Geldes (Ouantitätstheorie, Currency-Theorie, Banking-Theorie), des Bodens
(Grundrententheorie) und aller arteigenen sondergestellten Wirtschaftsmittel
überhaupt.
§ 21. Der freie Wettbewerb als gestaltliches Element
Der Eigennutz
Für die individualistischen Schulen war der E i n z e l n e m i t
s e i n e m E i g e n n u t z die erste Wirklichkeit der Wirtschaft. Das
Zusammentreffen der Eigennutze war ihnen der freie Wettbewerb.
Vom Wettbewerb wurde daher in unserer Wissenschaft stets viel
gesprochen, eine Stelle im systematischen Aufbau der Begriffe erhielt
er jedoch nicht.
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Aus unseren Systembegriffen ergibt sich dagegen der Vorrang des
Objektiven vor dem Subjektiven: an die Stelle des subjektiven
B e w e g g r u n d e s tritt der objektive E i n g l i e d e r u n g s -
g r u n d , denn wesensnotwendig muß der Gliederbau der Wirtschaft
dem Einzelnen stets schon v o r g e g e b e n sein, ehe er wirtschaftet.
Nicht der Beweggrund (sei es Eigennutz, Ehrgeiz, Pflichtgefühl,
Corpsgeist, Gemeinsinn) entscheidet daher, ob eine Tätigkeit
Wirtschaft werde, sondern lediglich die Tatsache: ob die betreffende
Tätigkeit Gliedhaftigkeit erlangt oder nicht. Die Arbeit an der
Drehbank ist nur im Betriebe als in einem Gliederbau von Mitteln
„Wirtschaft“, weil sie nur hier eingegliedert ist. Der eigennützige
Wunsch, eine Villa am Meere zu besitzen, führt nur dann zur
„Wirtschaft“, wenn die Handlungen, die er auslöst, sich einem
Gliederbau von Mitteln (sei es aufbauend, sei es umgliedernd) ein-
fügen. Die Arbeit des Betriebes ist nur Wirtschaft, wenn sie sich in den
Markt eingliedert, der Markt nur, wenn er im Stufenbau aller Märkte
(Weltmarkt — örtlicher Markt; Großmarkt — Kleinmarkt und so fort)
die Gliedhaftigkeit besitzt. Die Gliedhaftigkeit, das heißt das
wesensgemäße Enthaltensein im Gesamtganzen des Gliederbaues der
Mittel allein verleiht den Leistungen, Gütern, Gebilden und auch den
Handlungen ihre wirtschaftliche Art. Der „Beweggrund“ an sich (z. B.
der Eigennutz) vermag das noch nicht. Der „Beweggrund“ soll aber
damit nicht schlechthin übergangen werden. Denn er ist eine
V o r a u s s e t z u n g , die in der Vita propria des Einzelnen wirksam
werden muß, damit