Previous Page  182 / 471 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 182 / 471 Next Page
Page Background

182

[151/152]

jedoch noch wenig ausgebildet sind: der Häufung des Kapitals (Böhm-Bawerk!), des

Geldes (Ouantitätstheorie, Currency-Theorie, Banking-Theorie), des Bodens

(Grundrententheorie) und aller arteigenen sondergestellten Wirtschaftsmittel

überhaupt.

§ 21. Der freie Wettbewerb als gestaltliches Element

Der Eigennutz

Für die individualistischen Schulen war der E i n z e l n e m i t

s e i n e m E i g e n n u t z die erste Wirklichkeit der Wirtschaft. Das

Zusammentreffen der Eigennutze war ihnen der freie Wettbewerb.

Vom Wettbewerb wurde daher in unserer Wissenschaft stets viel

gesprochen, eine Stelle im systematischen Aufbau der Begriffe erhielt

er jedoch nicht.

/

Aus unseren Systembegriffen ergibt sich dagegen der Vorrang des

Objektiven vor dem Subjektiven: an die Stelle des subjektiven

B e w e g g r u n d e s tritt der objektive E i n g l i e d e r u n g s -

g r u n d , denn wesensnotwendig muß der Gliederbau der Wirtschaft

dem Einzelnen stets schon v o r g e g e b e n sein, ehe er wirtschaftet.

Nicht der Beweggrund (sei es Eigennutz, Ehrgeiz, Pflichtgefühl,

Corpsgeist, Gemeinsinn) entscheidet daher, ob eine Tätigkeit

Wirtschaft werde, sondern lediglich die Tatsache: ob die betreffende

Tätigkeit Gliedhaftigkeit erlangt oder nicht. Die Arbeit an der

Drehbank ist nur im Betriebe als in einem Gliederbau von Mitteln

„Wirtschaft“, weil sie nur hier eingegliedert ist. Der eigennützige

Wunsch, eine Villa am Meere zu besitzen, führt nur dann zur

„Wirtschaft“, wenn die Handlungen, die er auslöst, sich einem

Gliederbau von Mitteln (sei es aufbauend, sei es umgliedernd) ein-

fügen. Die Arbeit des Betriebes ist nur Wirtschaft, wenn sie sich in den

Markt eingliedert, der Markt nur, wenn er im Stufenbau aller Märkte

(Weltmarkt — örtlicher Markt; Großmarkt — Kleinmarkt und so fort)

die Gliedhaftigkeit besitzt. Die Gliedhaftigkeit, das heißt das

wesensgemäße Enthaltensein im Gesamtganzen des Gliederbaues der

Mittel allein verleiht den Leistungen, Gütern, Gebilden und auch den

Handlungen ihre wirtschaftliche Art. Der „Beweggrund“ an sich (z. B.

der Eigennutz) vermag das noch nicht. Der „Beweggrund“ soll aber

damit nicht schlechthin übergangen werden. Denn er ist eine

V o r a u s s e t z u n g , die in der Vita propria des Einzelnen wirksam

werden muß, damit