[10]
23
sache, also Tatsachen, die nicht wirtschaftlich gesehen sind und die
nicht mittels wirtschaftlicher Begriffsbildung erfaßt wurden.
Einem mehr objektiven Wirtschaftsbegriff strebt Werner Sombart
zu, indem er die „Wirtschaftssysteme“ (deren Kennzeichen sind: eine
bestimmte Wirtschaftsgesinnung, bestimmte Wirtschaftsorganisation
und bestimmte Technik) als Gegenstand der Volkswirtschaftslehre
bezeichnet
1
. Jedoch läßt es Sombart im unklaren, wie weit das
Technische dabei als Bestandteil der Wirtschaft gilt und diese auf die
Sachgüterwelt beschränkt bleibt. — Ein Wirtschaftsbegriff, der das
Seelische wie Stoffliche und Technische mit Glück vermeidet, nur
leider nicht weiter ausgearbeitet wurde, findet sich in Andreas Voigts
„Technischer Ökonomie“
2
. Wir kommen unten
3
darauf zurück.
Mit der technischen und psychologischen Schwierigkeit des
Wirtschaftsbegriffes hängt es zusammen, daß auch das Verhältnis des
sozialen und individuellen Momentes, ferner das von „reiner“ (aus
dem „Eigennutz“ folgender) und empirischer (gesellschaftlich-
geschichtlich bestimmter) Wirtschaft nicht klar wurde. Hier ist die
Quelle der methodologischen Streitigkeiten, die zwei Geschlechter der
Volkswirtschaftslehrer beschäftigen. Während die abstrakte Theorie
die „reine“ Wirtschaft als Gebilde des „Eigennutzes“, will die
geschichtliche Richtung die reale, empirische Wirtschaft als Gebilde
der Gesellschaft und Geschichte zum Gegenstand nehmen
4
.
Infolgedessen warf die abstrakte Richtung den Geschichtlern mit
Recht vor, daß sie keine begriffliche Wissenschaft mehr besäßen, diese
der abstrakten Richtung dawider, daß sie bloß Verkehrslehre sei, nur
die Beziehungen der Wirtschaften, den Tausch, zum Gegenstand der
Wissenschaft mache und die zugrunde liegende Indivi-
1
Werner Sombart: Der moderne Kapitalismus, 2. Aufl., München 1916,
Bd. 1, S. 13 und 21 ff., Bd 2, Teil 2, S. 913 ff. Neuerdings in: Probleme der
Wirtschaftsgeschichte (Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und
Volkswirtschaft im Deutschen Reiche, herausgegeben von Gustav Schmoller,
Jg 44, München 1920, S. 1033).
2
Andreas Voigt: Technische Ökonomie (Wirtschaft und Recht der
Gegenwart, herausgegeben von Leopold Wiese, Bd 2), Tübingen 1912.
3
Siehe unten S. 65.
4
Vgl. Gustav Schmollers Definition im Handwörterbuch der
Staatswissenschaften, 3. Aufl., Bd 6, Jena 1910, Artikel Volkswirtschaft; Grundriß
der allgemeinen Volkswirtschaftslehre, Bd 1, 3. Aufl., Leipzig 1900.