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sache, also Tatsachen, die nicht wirtschaftlich gesehen sind und die

nicht mittels wirtschaftlicher Begriffsbildung erfaßt wurden.

Einem mehr objektiven Wirtschaftsbegriff strebt Werner Sombart

zu, indem er die „Wirtschaftssysteme“ (deren Kennzeichen sind: eine

bestimmte Wirtschaftsgesinnung, bestimmte Wirtschaftsorganisation

und bestimmte Technik) als Gegenstand der Volkswirtschaftslehre

bezeichnet

1

. Jedoch läßt es Sombart im unklaren, wie weit das

Technische dabei als Bestandteil der Wirtschaft gilt und diese auf die

Sachgüterwelt beschränkt bleibt. — Ein Wirtschaftsbegriff, der das

Seelische wie Stoffliche und Technische mit Glück vermeidet, nur

leider nicht weiter ausgearbeitet wurde, findet sich in Andreas Voigts

„Technischer Ökonomie“

2

. Wir kommen unten

3

darauf zurück.

Mit der technischen und psychologischen Schwierigkeit des

Wirtschaftsbegriffes hängt es zusammen, daß auch das Verhältnis des

sozialen und individuellen Momentes, ferner das von „reiner“ (aus

dem „Eigennutz“ folgender) und empirischer (gesellschaftlich-

geschichtlich bestimmter) Wirtschaft nicht klar wurde. Hier ist die

Quelle der methodologischen Streitigkeiten, die zwei Geschlechter der

Volkswirtschaftslehrer beschäftigen. Während die abstrakte Theorie

die „reine“ Wirtschaft als Gebilde des „Eigennutzes“, will die

geschichtliche Richtung die reale, empirische Wirtschaft als Gebilde

der Gesellschaft und Geschichte zum Gegenstand nehmen

4

.

Infolgedessen warf die abstrakte Richtung den Geschichtlern mit

Recht vor, daß sie keine begriffliche Wissenschaft mehr besäßen, diese

der abstrakten Richtung dawider, daß sie bloß Verkehrslehre sei, nur

die Beziehungen der Wirtschaften, den Tausch, zum Gegenstand der

Wissenschaft mache und die zugrunde liegende Indivi-

1

Werner Sombart: Der moderne Kapitalismus, 2. Aufl., München 1916,

Bd. 1, S. 13 und 21 ff., Bd 2, Teil 2, S. 913 ff. Neuerdings in: Probleme der

Wirtschaftsgeschichte (Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und

Volkswirtschaft im Deutschen Reiche, herausgegeben von Gustav Schmoller,

Jg 44, München 1920, S. 1033).

2

Andreas Voigt: Technische Ökonomie (Wirtschaft und Recht der

Gegenwart, herausgegeben von Leopold Wiese, Bd 2), Tübingen 1912.

3

Siehe unten S. 65.

4

Vgl. Gustav Schmollers Definition im Handwörterbuch der

Staatswissenschaften, 3. Aufl., Bd 6, Jena 1910, Artikel Volkswirtschaft; Grundriß

der allgemeinen Volkswirtschaftslehre, Bd 1, 3. Aufl., Leipzig 1900.