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Systems in Kolben und Schwungrad. Dieses also ist das Zweckelement in der Technik:

die Aufgabenstellung, das praktische Element, ähnlich wie in der Politik! Nur die

A u f g a b e (die der Technik von der Wirtschaft kommt) i s t z w e c k h a f t

a b g e g r e n z t ;

d a s

A b g e g r e n z t e

s e l b s t

i s t

b l o ß e

U r s ä c h l i c h k e i t . Gerade hierin zeigt sich die Richtigkeit unserer teleologischen

Auffassung der Wirtschaft: die Technik als die ursächliche Seite der Wirtschaft kann

darum ein zweckhaftes Element als Gruppierungsordnung der wirksamen

Ursächlichkeiten in sich haben, weil die Wirtschaft nur auf einer Zweck-Vorzweck-

Beziehung aufgebaut ist. Wäre Technik Ursächlichkeit schlechthin, so wäre kein Grund

zur Zusammenfassung ganz verschiedenartiger Ursächlichkeitsstücke, und es müßte

dann auch, wie schon erwähnt, die Technologie bloße Physik, Chemie, Biologie sein; das

ist nicht der Fall, weil jede Technik immer jene mannigfaltigen Ursächlichkeiten in sich

befaßt, welche die Unterlagen für „Vorzwecke“ sind und zweckhafte Mittel bilden.

Das heißt es: Technik ist die ursächliche Seite der Wirtschaft. Die zweckhafte Natur

der Wirtschaft wirkt auf sie in der Auswahl, in der Zusammenstellung der

Ursächlichkeiten nach. Die technische Ursächlichkeit ist nicht von der Natur des

Objektes (chemisch, physikalisch), sondern von der Zweckhaftigkeit des Mittels

bezeichnet, von seinem Charakter als Unterlage für einen Vorzweck.

Die

technischen

Hilfsbegriffe

nehmen

demgemäß

gegenüber

den

naturwissenschaftlichen eine Sonderstellung ein. Sie sind gleichfalls bloß genetische

Begriffe, aber nicht von jener Allgemeinheit, wie die rein naturwissenschaftlichen,

sondern betreffen schon die jeweils praktisch gegebenen Zusammenstellungen

mannigfacher Mittel. In der wirklichen Technik ist das wirtschaftliche Element schon

enthalten, daher z. B. / im technologischen Begriff einer Maschine eine Menge

wirtschaftlicher Elemente liegen, welche gerade diesen bestimmten (z. B. „sparsamen“)

Bau der Maschine bedingt haben. Darin liegt die Möglichkeit zu jenen technisch-

ökonomischen Betrachtungen, von welchen Andreas Voigt

1

und von Gottl

2

kürzlich

Proben geliefert haben.

Eine ähnliche Stellung hat die W i r t s c h a f t s g e o g r a p h i e ,

in der auch technische Erscheinungen Gegenstand der Betrachtung

sind; ebenso die „ S o z i a l h y g i e n e “ , „ S o z i a l e M e d i z i n “ ,

so daß Quasi-Naturerscheinungen mit Bestandteilen wirtschaftlicher

Handlungen als gemischtes Objekt auftreten.

III.

Zusammenfassung

Rückschauend ergibt sich, daß die genetischen und auch die

technologischen Begriffe die Aufgabe der Orientierung über jene

Eigenschaften der Leistungsträger erfüllen, welche diese in anderem als

1

Andreas Voigt: Technische Ökonomie (Wirtschaft und Recht der Gegenwart, Bd

2), Tübingen 1912.

2

Friedrich von Gottl-Ottlilienfeld: Wirtschaft und Technik (Grundriß der

.Sozialökonomik, Abt. 2), Tübingen 1914.