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möglichst unbehinderte Entwicklung der weltwirtschaftlichen Arbeitsteilung. Das heißt

aber: es wird diese Gestaltung der Dinge als diejenige erklärt, die dem individualistischen,

atomistisch gedachten W e s e n der Wirtschaft entspricht (und damit zugleich dem

Lebensmaximum der Wirtschaft).

Wie nimmt sich daneben die Schutzzolltheorie aus? Sie kann die größere Ergiebigkeit

weltwirtschaftlicher Arbeitsteilung keineswegs leugnen — vom Standpunkte des

„Gegebenen“, aber nicht vom Standpunkte dessen, was zum „Gegebenen“ führt, was vor

dem jeweils Gegebenen ist — der Ganzheit der Volkswirtschaft. Denn das jeweils

Gegebene wird nicht als autark angesehen. Mit Rücksicht auf die von der

Schutzzolltheorie behauptete noch unendlich viel fruchtbarere Entfaltung

a l l s e i t i g e r Erzeugung im Innern durch die Gegenseitigkeit, die Ganzheit aller

Erzeugung (Schaffung von „Produktivkräften“ und von „Kapital / höherer Ordnung“)

wird der Ausbau der völkischen Arbeit weit über den der weltwirtschaftlichen

Arbeitsteilung gestellt. Nicht die als gegeben, das ist atomistisch, autark, gedachten

wirtschaftlichen Einzelkräfte werden ins Auge gefaßt, sondern deren Wurzelung und

Wachstum in ihrer Gegenseitigkeit, ihr Gliedsein in der Ganzheit —und dieses gliedliche

Wurzeln und Wachsen wird über augenblickliche autarke Mehrleistung gestellt. Die

Schutzzolltheorie trifft also ihre Entscheidung mit Rücksicht auf die

„gemeinschaftsfördernden Wirkungen“ des Zolles, das heißt aber: mit Rücksicht auf das

nach universalistischer Theorie gedachte Bildungs- und Lebensgesetz (Lebensmaximum)

der Wirtschaft, wobei „Wirtschaft“ eben nicht als eine Summe von Einzelerscheinungen

für sich, sondern als Ganzheit und diese (volkswirtschaftliche) Ganzheit wieder nur als

Teilinhalt der völkischen Gesellschaft und des Staates aufgefaßt wird.

Auch in diesem Falle sehen wir, wie zwei Theorien zunächst nomothetisch die

Leistungen der betreffenden Einrichtungen, Zoll und Zollosigkeit, untersuchen. Die

Grundtatsachen, die beide vor sich haben (vor allem: Mehrergiebigkeit

weltwirtschaftlicher Arbeitsteilung), sind gleich. Aber derjenige, der das innere

Lebensgesetz der Wirtschaft rein atomistisch auffaßt, wird die Untersuchung mehr auf

die unmittelbare Wirkung beschränken, jener, der es universalistisch (und das heißt:

organisch verbunden mit anderen gesellschaftlichen Bereichen) denkt, die Untersuchung

auch auf die innere Gegenseitigkeit, die in aller Wirtschaft herrscht, ja auf deren

Verbindung mit der Gesellschaft erstrecken. So wird jeder der beiden nicht nur ein

anderes als Wesentliches für die Wirtschaft finden, einen anderen Höchstwert zum

Maßstab nehmen, sondern (was ebenso wichtig ist) auch andere Leistungen zur Analyse

aufsuchen! Wieder sieht man also, wie der Wesensbegriff der Wirtschaft für die

zergliedernde Betrachtung jeweils schon vorausgesetzt wird, wie er die A n a l y s e d e r

L e i s t u n g e n s e l b s t l e i t e t .

Dieses Beispiel zeigt, wie Universalismus und Individualismus die

unumgänglichen Denkformen aller Gesellschaftswissenschaft, damit

auch aller Wirtschaftswissenschaft sind. Und gleichwie wir früher

sahen, daß es nicht der Gehalt an Induktion und Deduktion ist, der das

Wesen des volkswirtschaftlichen Verfahrens bestimmt,