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[IX./X]

zum Grenznutzen bedarf es noch eines aufklärenden Wortes, um

Mißverständnissen zu begegnen./

Wie alle meine Arbeiten, auch die vor der ersten Auflage des

„Fundamentes“, beweisen, stand mein Systemgedanke von Anfang an

ganz und gar außerhalb des Bodens der Grenznutzenschule. Im

Mittelpunkte meines Begriffsgebäudes stand die Gliederungslehre der

Leistungen, die Leistungslehre, nicht, wie in der Grenznutzenschule,

die Wert- und Preislehre. Gleichwohl versuchte ich lange, den

Grenzwertgedanken in der peripheren Stellung, die ihm nun

zugewiesen wurde, nämlich für die (durchaus nur periphere)

Leistungsgrößenerklärung, nutzbar zu machen, wenn allerdings auch

das nur unter Vorbehalt, in bedingter, kritischer Weise. Von Anfang

an stand ich der sachlichen Tragfähigkeit des Grenznutzenbegriffes

mißtrauisch gegenüber, da ich neben seinen organischen

Bestandteilen (die darin liegen, daß die Grenznutzungen durch die

anderen Nutzungen, das Grenzgut durch den ganzen Vorrat von

Gütern bestimmt ist) stets auch die atomistischen, individualistischen

sah.

Dafür einige Beispiele: Seite 86 f. des „Fundaments“ (3. Auflage, 1923) schrieb ich

über das Gossensche Gesetz: „Ob dieses Gesetz in der üblichen, das e i n z e l n e Ziel

(Bedürfnis) isolierenden Form vollkommen richtig ist, bleibe hier dahingestellt. (Nach

der Einheit aller Ziele und aller Mittel ist das allerdings nicht möglich, kann aber ;als

Näherungsformel betrachtet werden.)“ — Seite 87: „Daß heute die Erkenntnis der

Grenzrechnung noch nicht vollendet ist, daß jene Begriffe und Gesetze, die Carl

Menger, von Wieser und nach ihm Böhm- Bawerk . . . formulierten, . . . noch nicht

ausreichen; daß namentlich die Theorie der Z u r e c h n u n g . . . noch gründlicher

Vertiefung bedarf, muß hier festgestellt werden. Besonders ist noch zuviel Atomismus

in der heutigen Lehre, zuviel Isolierung sowohl der Leistungen wie der Ziele, z. B.

schon im Gossenschen Gesetz selber.“ — In meiner „Theorie der Preisverschiebung“

(Wien 1913) erklärte ich die Teuerung ohne jede Bezugnahme auf die Grenzrechnung

aus einer einfachen Umgliederung der Leistungen (wie ich heute sagen würde), und

anderes mehr.

Im Laufe der Zeit mußte ich aber zu der Erkenntnis kommen, daß

der Grenzgedanke auch in jener bedingten und eingeschränkten

Weise, die ich ihm zugestehen wollte, nicht haltbar sei. Das

Gossensche Gesetz, und mit ihm der Grenzgedanke überhaupt, ist

nicht

verbesserungs-

noch

einschränkungsfähig,

sondern

grundsätzlich unrichtig. An seine Stelle tritt der echt ganzheitliche,

weil für alle Ganzheiten, nicht nur für die Wirtschaft gültige Begriff

der G l e i c h w i c h t i g k e i t , welcher die nur mittelbare und nur