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ernd starke, unausgleichbare Widersprüche auch nicht.) Ferner ist zu

bedenken, daß wegen dieser letzten geistigen Einheit alle Organi-

sationen einer Gruppe Zusammenhängen, einheitlicher Natur sind,

das heißt aber als i d e e l l e (ideell gleichberechtigte) G l i e d e r

d e s S t a a t e s (der ideellen All-Organisation) b e t r a c h t e t

w e r d e n m ü s s e n . Und vom Standpunkt des wirklichen, empi-

rischen Staates aus wieder, der nicht All-Organisation, sondern nur

die höchste Organisation ist, heißt dies: alle nichtstaatlichen Organi-

sationen sind der Idee nach dennoch als seine Teilorgane anzusehen,

der Idee nach als gleichsam delegierte, die vom Staate geduldet oder

unterdrückt werden, je nachdem sie sich ihm einordnen oder gegen

ihn richten. Wie gering die geistige wie organisatorische Einheit

im Einzelnen oft ist, braucht / nicht erörtert zu werden. Dem in-

neren Zwiespalt einer Nation entspricht die Zwiespältigkeit ihrer

Organisation. Im kleinen macht daher jeder Staat täglich und stünd-

lich innere Umbildungen, kleine Revolutionen durch. Sofern sich

die geistigen Vergemeinschaftungsvorgänge im Leben ändern, än-

dern sich auch die ihnen entsprechenden Anstalten. Damit wachsen

dem Staate neue (ideell als delegiert zu betrachtende) Teilorganisatio-

nen zu. Der Widerspruch, in dem diese neuen Gebilde zu ihm

stehen, muß ausgeglichen werden, indem der Staat sich selbst umge-

staltet, Neugebilde in sich, aufnimmt, Altes abstößt usw. Häufen sich

die Widersprüche an, so führt das zu gewaltsamen Ausbrüchen;

schlichten sie sich im Stillen, so erfährt der Staat jene schrittweise

Umbildung, die man „Entwicklung“ nennt.

So ergibt sich für die universalistische Auffassung zweierlei: daß

der Staat nicht selbst nach Allherrschaft („Omnipotenz“) streben

müsse, daß er aber in seiner Eigenschaft als höchster Stand dieses

Ziel in Form ideeller All-Einheit des (von ihm alleräußersten orga-

nisierten) geistigen Lebens selbst entspreche, und daß ferner die

stete innere Umbildung und Entwicklung des Staates auch nach uni-

versalistischer Auffassung möglich, ja notwendig ist, und unter al-

leräußersten Umständen sogar die Revolution sittlich geboten sein

kann: wenn die neuen geistigen Inhalte es zu rechtfertigen vermö-

gen.

Nun kann auch über den Grundsatz, welcher praktisch das Maß

jeweiliger Staatsaufgaben bestimmt, kein Zweifel sein. Gäbe es ir-

gendwo einen Staat, der wirklich volle innere Einheit seines Gei-