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sen, durch g l e i c h e Verzichte auf die Rechte der Individuen

gleiche staatsbürgerliche Verpflichtungen schaffen und um so sicherer

die Freiheit aller übrigen Bereiche bewahren. Die Gleichheit ist die

Grundsäule des Staatsbaues, den das Naturrecht aufführt. Das Na-

turrecht ist deutlich durch das Nicht-Auskommen des Individualis-

mus mit seinen eigenen Begriffen gekennzeichnet. Es ist durch das

Hineinkommen eines universalistischen Elements, wie es zum Teil

in dem Mischbegriff „Gleichheit“ enthalten ist, zu einem rechten

Kunterbunt geworden.

Die folgerichtigen Konstruktionen des Individualismus sind un-

durchführbar und unannehmbar, die annehmbaren Konstruktionen

sind nicht folgerichtig.