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sen, durch g l e i c h e Verzichte auf die Rechte der Individuen
gleiche staatsbürgerliche Verpflichtungen schaffen und um so sicherer
die Freiheit aller übrigen Bereiche bewahren. Die Gleichheit ist die
Grundsäule des Staatsbaues, den das Naturrecht aufführt. Das Na-
turrecht ist deutlich durch das Nicht-Auskommen des Individualis-
mus mit seinen eigenen Begriffen gekennzeichnet. Es ist durch das
Hineinkommen eines universalistischen Elements, wie es zum Teil
in dem Mischbegriff „Gleichheit“ enthalten ist, zu einem rechten
Kunterbunt geworden.
Die folgerichtigen Konstruktionen des Individualismus sind un-
durchführbar und unannehmbar, die annehmbaren Konstruktionen
sind nicht folgerichtig.