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bestehe. S o b a l d A u t o r i t ä t u n d G e w a l t , i n n e r e s

R e c h t u n d ä u ß e r e M a c h t a u s e i n a n d e r f a l l e n , ist

der Bestand des betroffenen Umkreises der Gesellschaft gefährdet.

Diese Auffassung entspricht auch ungezwungen dem des Äußer-

lichen, Mechanischen in der Macht. S c h o n z u m H a n d e l n

g e h ö r t M a c h t . Dies Äußere der Macht kommt zu Denken und

Handeln nicht erst nachträglich hinzu, es ist kein mechanischer An-

hang. Sondern indem ein Geistiges sich im H a n d e l n d a r -

s t e l l t — die Gebärde, die Sprechbewegung der Zunge — wird

schon Macht aufgewendet. In der Macht des Handelns vollendet sich

der Geist.

In jeder geschichtlichen Gesellschaft muß die innere Wertschichtung durch eine

äußere Herrschaft (die sich auf innere gründet) ergänzt werden.

Die Gesamtorganisation der Gesellschaft, der Staat, ist es vor allem, welcher

nach einem jeweils herrschenden Wertungsgrundsatz eine bestimmte Wert- /

Schichtung durchführt und organisatorisch befestigt. Es ist der Irrtum der liberalen

Auffassung, als könne eine Gesellschaft ohne organisatorisch-herrschaftsmäßige

Befestigung eines Wertungssystems auskommen! Im Mittelalter wurde dem

Priesterstande, dem Krieger- und Ritterstande, dem Bürger-, Handwerker-, Ge-

sellen- und Bauernstande je ein gewisser Rang nach der Wertschätzung zuge-

wiesen, wobei verhältnismäßig wenig im Flusse und dem freien Austrag der

Beteiligten anheimgestellt blieb. In der liberalen und demokratischen Zeit dagegen

sollte nach dem Grundsatz der Gleichheit die Verschiedenheit der Wertung mög-

lichst ausgeschaltet werden. Man wollte das Staatsleben möglichst mechanisch ge-

stalten, es auf bloße Sicherheit und Rechtsgleichheit einstellen und bemühte sich,

die Wertungen freizugeben, das heißt in das „freie Geistesleben“ abzuschieben.

Wie wenig dies aber als gegen die Natur der Dinge verstoßend möglich war,

zeigt ein Blick auf die Wirklichkeit. Zuerst mußte notgedrungen eine Wertung

gegenüber den negativen Elementen eintreten. Die Verbrecher, die sittlich Min-

derwertigen, die Armen-Unterstützten, die politisch Gefährlichen mußten ab-

wehrend behandelt, das heißt unterdrückt werden; die wirtschaftlich Führenden

(die Unternehmer), die politisch Führenden (die Politiker, Staatsmänner), auch

die militärisch Führenden mußten durch entsprechende positive Wertung heraus-

gehoben werden aus der Menge der übrigen; die Bürger mit einer gewissen

Schulbildung und Fachbildung wurden mit Berechtigungen versehen (z. B. für

den Staatsdienst); die verschiedenen Altersstufen mußten für Wahlrecht und

Wählbarkeit, Geschäftsfähigkeit, Pflegschaft usw. verschieden gewertet werden —

auf diese und auf tausend andere Weisen wurden doch wieder Wertschichten ge-

schaffen, welche freilich nach Möglichkeit versuchten, einer Stellungnahme im

Kampfe der Geister auszuweichen, aber nur nach Möglichkeit. Ein Mindestmaß

von (organisatorischer) Festlegung der Wertschätzung, staatlicher Gutheißung,

Begünstigung oder Unterdrückung der Werte mußte aufgerichtet werden! Die

liberal-demokratische Gesellschaft ist jene, die sich mit einem Mindestmaß an

Wertschätzung begnügt, das nach dem Grundsatze der mechanischen Natur des

Staatslebens gebildet und der individualistisch-demokratischen Wertskala angepaßt

ist. Die Gesellschaften anderer Zeitabschnitte nehmen wieder andere Wertschich-