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Es gibt auch Interessenverbände der Wirtschaftenden als Erzeuger und
Verbraucher. Produktiv-, Konsum-, Einkaufsgenossenschaften. Das Wesentliche
bei ihnen ist nicht der Betrieb (in diesem liegt kein Bündnis, sondern eine
Wirtschaft, eine arbeitsteilige Verkettung vor), vielmehr die gemeinsame Her-
stellung seiner Bedingungen, z. B. die Leistung der Einlagen, Verpflichtung
zum Warenbezug. — Außer den wirtschaftlichen sind aber auch alle andern oben
genannten Systeme gleichartigen Handelns, sofern sie in Fachvereinen organi-
siert sind, als Interessenbündnisse anzusehen.
Bei den P a r t e i e n sind stets nur Minderheiten förmlich or-
ganisiert, denn die Partei verfügt auch über andere Organisations-
mittel als über Vereine. Versammlungen, die Presse, Flugblätter,
Parlamentsreden, Wahlveranstaltungen ergänzen die Vereinseinrich-
tungen. — Die Partei unterscheidet sich von den Interessenver-
bänden nur dadurch, daß sie nicht bloß einzelne, begrenzte (zum
Beispiel wirtschaftliche) Sonderziele, sondern mit diesen zusammen
noch allgemeine / Interessen, das heißt Ziele verfolgt, welche für
die ganze staatliche Gemeinschaft gelten sollen. Demgemäß ist also
die P a r t e i i h r e m W e s e n n a c h p o l i t i s c h e s B ü n d -
n i s, während die Interessenvertretung in dem engeren wirtschaft-
lichen, „berufsständischen“ Bereich bleibt. Die Unterschiede können
nur gradmäßig sein. Genau genommen ist jede Interessenvertretung,
jedes Bündnis zugleich Partei, da jedes auch politische Ziele insofern
verfolgt, als es eine weitere Öffentlichkeit für sich in Anspruch
nimmt
1
.
Das G e f ü g e der Bündnisse ist wie bei aller Organisation jenes von Füh-
rung und Nachfolge
2
.
1
Weiteres über die Partei siehe unten S. 477, 480 f. und 536.
2
Darüber siehe unten S. 492 ff. und 509 ff.