Previous Page  471 / 749 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 471 / 749 Next Page
Page Background

[391/392]

471

nung aufeinander beschlossen, sie beruht gerade auf ihrer Ungleich-

heit (aber organischen, korrelativen Ungleichheit), keineswegs darf

sie individualistisch zu einer atomhaften Gleichheit der Standes-

träger, einer „klassenlosen“ Natur der Gesellschaft umgedeutet wer-

den.

Die körperschaftlich organisierten Stände sind bereits Bünd-

nisse.

/

II. Die Bündnisse

Den nicht oder nicht durchgängig veranstalteten Systemen gleich-

artigen Handelns treten die Bündnisse als die veranstalteten zur

Seite, worüber oben

1

das Wichtigste gesagt wurde. Man kann

diese Bündnisse scheiden in Interessenvertretungen und Parteien.

Die I n t e r e s s e n v e r b ä n d e erlangen stets größere Ver-

breitung. Sie sind meist nichts anderes als Bestandteile der S t ä n d e

in organisierter Form. Ursprünglich aus egoistischen Zielen er-

wachsen, das heißt der Absicht nach individualistisch, müssen sie

heute und mußten sie überall in der Geschichte lernen, Glieder des

Ganzen zu werden, in ihrem Handeln wie in der Geistigkeit, die

ihm zugrunde liegt. Ihre Ziele sind ihrer Natur nach organisatori-

sche Ziele des gemeinsamen Handelns

2

. Daneben pflegen diese

Verbände auch die geistige Gemeinschaft ihrer Mitglieder unterein-

ander. Insofern sind sie aber nicht mehr Bündnisse, sondern Mas-

senzusammenhänge (Neigungsgemeinschaften, geistige Gemeinschaf-

ten). Als Bündnisse stellen sie bloß die Vergenossenschaftung gleich-

gerichteten Handelns dar.

Als wichtigste sind zu nennen:

(1)

die Interessenverbände der Arbeiter oder Gewerkschaften mit ihren

bekannten Gruppierungen.

(2)

Ihnen stehen die Verbände der Arbeitgeber, die Kartelle und Konzerne, ge-

genüber.

(3)

Ihre ständische Zusammenfassung wird heute namentlich durch den Ge-

samtarbeitsvertrag vermittelt

3

.

Hierzu kommen größere wirtschaftliche Bündnisse, welche wegen weiteraus-

greifender politischer Ziele schon den Übergang zur Partei bilden; so in Deutsch-

land der Bund der Landwirte und andere.

1

Siehe S. 327 f., 452 und 459 ff.

2

Darüber siehe unten unter Politik, S. 476 ff.

3

Vgl. mein Buch: Der wahre Staat, 1. Aufl, Leipzig 1921, S. 256 [4. Aufl.,

Jena 1938, S. 210].