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In der zweiten Auflage trägt das dritte Hauptstück des vierten

Buches den Titel „Der Lebensinhalt der Gesellschaft“ und gliedert

sich in die nachstehenden Abschnitte: „Schematischer Überblick

über die Lebensinhalte der Gesellschaft“, „Die den Einzelnen als

Glieder für sich zurechenbaren oder monogenetischen Teilganzen“,

„Die Teilganzen der wirklichen Gesellschaft“, wiederum unterteilt

in:

„A. Übersicht:

1. Das System der Vitalität oder Sinnlichkeit, 2. Die höheren gei-

stigen Teilganzen, 3. Polygenetische Gemeinschaften, 4. Die poly-

genetischen Genossenschaften, 5. Die Veranstaltung im besonderen,

6. Mitteilung im besonderen, 7. Die Einheitserscheinungen der Ge-

sellschaft“, sowie in einen Teil

„B. Der Begriff des gesellschaftlichen Teilganzen oder des Objek-

tivationssystems“.

In der neuen, dritten Auflage sind diese Darlegungen system-

gerechter verarbeitet, und das auf das oben erwähnte dritte Haupt-

stück „Schauen und Handeln“ folgende vierte Hauptstück behandelt

„Die geistigen Teilganzen der Gesellschaft oder die Gemeinschaf-

ten“

1

.

Die Überschrift des fünften Hauptstückes lautet in der zweiten

Auflage: „Die Teilganzen der Wertbestimmung: Sittlichkeit und

Recht“, in der dritten Auflage: „Die Teilganzen der Wiedervervoll-

kommnung und Wertbestimmung: Sittlichkeit und Recht“

2

.

Auch dieses Hauptstück ist in der dritten Auflage neu aufgebaut.

In der zweiten Auflage lauten die Überschriften: „Die geistigen

Inhalte der Gemeinschaften in ihrer Eigenschaft als Ziele des Han-

delns. 1. Das Wesen der Sittlichkeit im Gegensatz zu Glück und

Nutzen. 2. Inhaltliche Bestimmungen der Sittlichkeit, 3. Die ge-

sellschaftliche Sittlichkeit, 4. Die Sittlichkeit im Haushalt des per-

sönlichen und gesellschaftlichen Lebens“.

In der Neuauflage wird die Gliederung, wie die vorliegende Auf-

lage zeigt, reicher

3

.

In der zweiten Auflage werden im sechsten Hauptstück im V. Ab-

schnitt „Die Systeme des Hilfshandelns: Mitteilung und Veran-

1

Siehe oben S. 333 ff.

2

Siehe oben S. 442 ff.

3

Siehe oben S. 442 ff.