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staltung oder Organisation“, besprochen. In der dritten Auflage

wird dieser Teil ausgebaut; es werden nämlich jetzt im V. Ab-

schnitt „Die Systeme des darstellenden Handelns: Mitteilung und

Sprache, Mitteilung und Veranstaltung oder Organisation“ („Das

darstellende Handeln als Mitteilung und Sprache, Die Systeme des

Hilfshandelns“

1

) und im VI. Abschnitt „Das Handeln höherer

Ordnung: Veranstaltung oder Organisation“ bearbeitet. Dieser

VI. Abschnitt ist in der dritten Auflage ausgebaut und umgestellt,

indem zunächst die grundsätzliche Organisationslehre entwickelt

(I—V) und erst im Anschluß an diese die wichtigsten Organisatio-

nen besprochen werden (VI).

Auch im siebenten Hauptstück über „Die Einheitserscheinungen

der Gesellschaft“ erfolgt in der neuen Auflage gegenüber der zwei-

ten eine Umstellung: es wird nämlich streng nach der Vorranglehre

zunächst das Volkstum, sodann das Recht und schließlich der Staat

behandelt

2

, während die zweite Auflage die Reihenfolge Recht,

Staat und Volkstum aufweist.

Das achte Hauptstück ist in der zweiten Auflage überschrieben:

„Die Ersatzvorgänge“; in der dritten Auflage aber deutlicher „Die

Umgliederung der Gesellschaft durch Ersatz der Bevölkerung und

Erziehung“

3

.

Das in der zweiten und in der dritten Auflage mit dem Haupt-

titel „Verfahrenlehre“ überschriebene fünfte Buch bringt im Auf-

bau keine Änderung in der neuen Auflage. Im V. Abschnitt lautet

die Überschrift in der zweiten Auflage: „Das Ganze und seine Teil-

ganzen (Gesetz des mittelbaren Zusammenhanges der Teilganzen)“;

in der dritten Auflage dagegen: „Das Ganze und seine Teilganzen

(Die Unberührbarkeit der Teilganzen)“.

Der in der zweiten Auflage noch vorhandene 3. Abschnitt „Er-

zeugendes und erzeugtes Teilganzes“ fehlt in der dritten Auflage.

Auch hier zeigt sich die durch die Arbeit an der „Kategorienlehre“

bereinigte Begriffsgebung.

So viele Umgestaltungen die drei Auflagen der „Gesellschafts-

lehre“ in den Jahren von 1914 bis 1930 durch die unermüdliche, nie-

mals mit dem jeweils erreichten Stande der Fassung zufriedene Ar-

1

Siehe oben S. 491 ff.

2

Siehe oben S. 546 ff.

3

Siehe oben S. 618 ff.