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Pflege eines Eigenlebens, welches in der Folge eine Verhältnis- /
mäßige Selbstversorgung bedeutet. Daß schwächere Wirtschafts-
zweige — wie z. B. die Landwirtschaft gegenüber der Industrie,
das Kleingewerbe gegenüber dem Großgewerbe, das Gewerbe gegen-
über dem Handel- und Kreditwesen — eine größere Wirtschafts-
hilfe verlangen, z. B. Begünstigungen durch billigere Frachtsätze,
öffentliche Kreditzuwendungen, geringere Steuerlasten, besondere
Beihilfen für die wirtschaftliche Ausbildung des Nachwuchses und
anderes, — das beweist, daß sie andere Lebensbedingungen als die
übrigen Wirtschaftszweige, daher E i g e n l e b e n haben. Für den
individualistischen Lehrbegriff bleibt allerdings die Verschiedenheit
der Wirtschaftspflege widerspruchsvoll. Für uns löst sich dieser Wi-
derspruch leicht auf, da im Eigenleben der Wirtschaftszweige (Ver-
bände, Berufstände) schon die Ungleichheit liegt.
Dem Eigenleben entspricht die v e r h ä l t n i s m ä ß i g e
S e l b s t v e r s o r g u n g der Verbände. Daß die Konzerne, Kar-
telle, Genossenschaften (auch die Gewerkschaften), welche mehrere
Betriebe oder ganze Geschäftszweige zusammenfassen, in ihrer Wei-
se Selbstversorgungen in sich enthalten, liegt klar zutage. Nament-
lich zeigt sich das bei den sogenannten „senkrechten Gliederungen“
der Erzeugung, dort nämlich, wo sich die Verbände Vorerzeugungen
eingliedern und auch die Nacherzeugung (Veredlung) sowie den
Absatz ihrer eigenen Erzeugnisse in die Hand nehmen. Denn auch
der Handel enthält ein Stück Selbstgenügsamkeit. Der gemeinsame
Verkauf bedeutet, daß der Handel zum Teil vom Erzeuger selbst
übernommen wird.
Soviel von Eigenleben und Selbstversorgung der Geschäftszwei-
ge (Verbände, Berufstände). Aber auch für die verschiedenen Ge-
b i e t e einer Volkswirtschaft besteht wesensgemäß ein Eigenleben.
Freilich werden nicht Zölle und Mauten für die heutigen Verhält-
nisse die geeigneten Formen sein, um unfruchtbarere, rohstoff-
ärmere und ungünstig gelegene Gebiete der Volkswirtschaft vor dem
vernichtenden Wettbewerbe der Überlegenen zu schützen, sondern
eben die oben genannten Mittel der Frachtbegünstigungen, Verwal-
tungsbegünstigungen, Steuerbegünstigungen usw. Hinsichtlich der
Wirtschaftsgebiete muß noch mehr als sonst die nur verhältnis-
mäßige Überlegenheit der Wirtschaftsmittel ins Auge gefaßt wer-