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Die Religionsphilosophie wird, indem sie die entscheidenden system-
fundierenden Erkenntnisse der beiden philosophischen Grundwerke
(Kategorienlehre und Pneumatologie) im metaphysischen Brenn-
punkte der Gesamtlehre integriert, zur Krönung des ganzheitlichen
Begriffsgebäudes.
„Religion ist Bewußtsein der Rückverbundenheit des Menschen
in Gott“
1
, ist Rückverbundenheitsbewußtsein. Dieses legt bei seinem
Vollzuge zwei Stufen zurück: „1. die Rückverbundenheit im Höch-
sten ergibt das Bewußtsein des höchsten Rückverbindenden oder
Gottes: wir nennen das die mystische Erfahrung; 2. die Rückverbun-
denheit in niederen Zentren — vor allem der Natur — ergibt das
Bewußtsein niederer rückverbindender Mächte oder Zentren: wir
nennen es die magische Erfahrung“
2
. „Liegen die ursprünglichen
Quellen der Religion im Vollzuge des Rückverbundenheitsbewußt-
seins, dann ist der wesenhafte, höchste Vollzug desselben, der mysti-
sche, die entscheidende Quelle aller Religionen“
3
. Die Mystik ist also
die wahre und höchste Quelle der Religionen; sie führt den Men-
schen — und zwar unmittelbar — zum Übersinnlichen. Erst die
unmittelbare innere Empfindung des Übernatürlichen aber kann im
Menschen die Gottesvorstellung lebendig machen. Es ist daher ein
Denkfehler und Irrtum, in Naturerscheinungen, Trauminhalten,
Verstorbenen, Furcht- und Wunschvorstellungen oder auch in der
Kontingenz, dem Erlebnis des Verloren- und Haltlosseins“ das ur-
sprüngliche religiöse Erlebnis zu suchen, „dem der Ruf nach end-
gültiger Sinngebung und Geborgenheit folge“. Erst muß die Gottes-
vorstellung durch die mystische Erfahrung im Menschen lebendig
sein, dann erst kann auch das Erlebnis des Verlorenseins in der Welt
zu Gott führen.
Aus der Mystik erwachsen die ursprünglichen religiösen Katego-
rien. Spann zeigt folgende solche ursprüngliche religiöse Kategorien
auf:
Gottesbewußtsein („die Urfrage der Religionsgeschichte wie der
Religionsphilosophie bleibt immer: woher kam dem Menschen das
Bewußtsein davon, daß es ein Übersinnliches, Göttliches, welches
1
Siehe oben S. 13.
2
Siehe oben S. 27.
3
Siehe oben S. 49.