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ß e r A n h a n g d e r P o l y t h e i s m u s e r s c h e i n t “

1

. „Auf

dem Grunde jedes Polytheismus bleibt der Monotheismus stets er-

halten“

2

; ja noch mehr: „Am Anfang kann nur eine monotheistische

Urmystik gestanden haben, denn alles Magische ... war damals noch

latent, wie aus dem Begriffe der mystischen Rückverbundenheit

folgt“

3

. „Jede Religion, die unter dem Niveau der Mystik steht,

müsse gesunkenes Kulturgut sein“

4

. „Was von der Religion gilt, gilt

auch von allen anderen geistigen Grundgestalten der Kultur. Wir

behaupten: die Urkultur war zuerst eine mystische, dann eine ma-

gische“

5

.

Aber nicht nur der Begriff des Stufenbaues bietet nebst der reli-

giösen Kategorienlehre einen Schlüssel zum Verständnis der Mytho-

logien, sondern auch jener der von Spann sogenannten „vielfachen

Gliedhaftigkeit“: Von dieser Kategorie aus leuchten die vielfachen

Verrichtungen, Ämter, Eigenschaften und Wirksamkeiten der Göt-

ter ein. So, wenn der Gott der mystisch-magischen Ekstase zugleich

der Gott der Toten, des Lichtes, des Himmels, der Sonne, des

Feuers, des Weges, wenn er zugleich oberster Gott, Kriegsgott und

Schöpfergott ist (z. B. Wotan, Soma oder Indu, Hermes). „Diese

scheinbar überbunte und widerspruchsvolle Liste von Eigenschaften

erhellt sich durch die grundsätzliche Erklärung aus der mystischen

Ekstase, dem Stufenbau und der vielfachen Gliedhaftigkeit aufs ein-

fachste“

6

.

Die religiöse Kategorie aus der Magie ist dann die unmittelbare

Wirkensmacht des Geistes, die wesentlich als Wunder in Erscheinung

tritt

7

.

So zeigt sich überall in den geschichtlichen Religionen, auch in den

höchsten, eine Verschlingung mystischer und magischer Elemente,

die beide ihren Beitrag zum Realen und Konkreten der Religionen

beisteuern: So ruht, wie wir sahen, am Grunde aller polytheistischen

Religionen ein monotheistisch-mystisches Element; aber auch „das

1

Siehe oben S. 212.

2

Siehe oben S. 262.

3

Siehe oben S. 352.

4

Siehe oben S. 353.

5

Siehe oben S. 354.

6

Siehe oben S. 227.

7

Siehe oben S. 253 f.