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tuender Klarheit, die vielen jüngeren Forschern abgeht, trotzdem sie

dieselbe Einstellung des Verfahrens haben wie Tönnies. Aber Beweis-

gründe brachte Tönnies nicht vor, daher ich darauf nicht eigens ein-

zugehen brauche. Die seltsame Bemerkung Tönnies’, „daß ihm

[Spann] Offenbarungen zu seinen Ansichten . . . verholfen haben“

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,

lasse ich auf sich beruhen, da ich, offen gestanden, nur durch strenge

Gedankenarbeit zu meinen Ergebnissen kam und mich nie auf Offen-

barungen berufen habe.

Z u s a t z z u r n e u e n A u f l a g e . Herr Prof. K a r l

D u n k m a n n findet in seinem Buche „Der Kampf um Othmar Spann“

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diese meine Entgegnung nicht gründlich genug. Er sollte mir aber

zugutehalten, daß ich hier nur auf jene Angriffe zu antworten hatte,

die in der Wechselrede tatsächlich gegen mich gerichtet wurden. Ein

Anlaß zur Auseinandersetzung mit der bekannten Unterscheidung

von „Gemeinschaft“ und „Gesellschaft“, die Tönnies begründete,

war nicht gegeben. Indessen will ich mich einer ausdrücklichen Stel-

lungnahme keineswegs entziehen, wie auch meine kurzen Andeu-

tungen an verschiedenen Stellen meiner Schriften beweisen.

Nach meiner Meinung ist Tönnies’ Unterscheidung von ,,G e -

m e i n s c h a f t u n d G e s e l l s c h a f t “ in ihrem Begriffs-

gehalte und ihrer verfahrenmäßigen Natur durchaus naturalistisch

zu verstehen, daher sie sowohl verfahrenmäßig wie inhaltlich falsch

ist (falls man nicht das Selbstverständliche, daß unser Leben sich

immer mehr rationalisiert und mechanisiert, für neu hält). Diese

Unterscheidung hat daher mit meinem Begriffe der G e z w e i u n g

(geistige Gemeinschaft) grundsätzlich nichts zu tun, ebensowenig mit

jenem der Gemeinschaft des Handelns oder G e n o s s e n s c h a f t ,

der ebenfalls eine Ganzheit des Handelns behauptet, also das Gegen-

teil einer mechanischen Zusammensetzung, wie sie ja Tönnies’

„Gesellschaft“ sein will. Das muß ich im Widerspruche zu Dunkmann

feststellen. — In meinem Begriffe der „Gezweiung“ liegt, daß jeder

geistige Akt des Einzelnen nur in geistiger Gegenseitigkeit mög-

lich, daher in einer geistigen Ganzheit enthalten, daher gliedhaft

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Verhandlungen, S. 131.

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Leipzig