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Systems in Kolben und Schwungrad. Dieses also ist das Zweckelement in der Technik:
die Aufgabenstellung, das praktische Element, ähnlich wie in der Politik! Nur die
A u f g a b e (die der Technik von der Wirtschaft kommt) i s t z w e c k h a f t
a b g e g r e n z t ;
d a s
A b g e g r e n z t e
s e l b s t
i s t
b l o ß e
U r s ä c h l i c h k e i t . Gerade hierin zeigt sich die Richtigkeit unserer teleologischen
Auffassung der Wirtschaft: die Technik als die ursächliche Seite der Wirtschaft kann
darum ein zweckhaftes Element als Gruppierungsordnung der wirksamen
Ursächlichkeiten in sich haben, weil die Wirtschaft nur auf einer Zweck-Vorzweck-
Beziehung aufgebaut ist. Wäre Technik Ursächlichkeit schlechthin, so wäre kein Grund
zur Zusammenfassung ganz verschiedenartiger Ursächlichkeitsstücke, und es müßte
dann auch, wie schon erwähnt, die Technologie bloße Physik, Chemie, Biologie sein; das
ist nicht der Fall, weil jede Technik immer jene mannigfaltigen Ursächlichkeiten in sich
befaßt, welche die Unterlagen für „Vorzwecke“ sind und zweckhafte Mittel bilden.
Das heißt es: Technik ist die ursächliche Seite der Wirtschaft. Die zweckhafte Natur
der Wirtschaft wirkt auf sie in der Auswahl, in der Zusammenstellung der
Ursächlichkeiten nach. Die technische Ursächlichkeit ist nicht von der Natur des
Objektes (chemisch, physikalisch), sondern von der Zweckhaftigkeit des Mittels
bezeichnet, von seinem Charakter als Unterlage für einen Vorzweck.
Die
technischen
Hilfsbegriffe
nehmen
demgemäß
gegenüber
den
naturwissenschaftlichen eine Sonderstellung ein. Sie sind gleichfalls bloß genetische
Begriffe, aber nicht von jener Allgemeinheit, wie die rein naturwissenschaftlichen,
sondern betreffen schon die jeweils praktisch gegebenen Zusammenstellungen
mannigfacher Mittel. In der wirklichen Technik ist das wirtschaftliche Element schon
enthalten, daher z. B. / im technologischen Begriff einer Maschine eine Menge
wirtschaftlicher Elemente liegen, welche gerade diesen bestimmten (z. B. „sparsamen“)
Bau der Maschine bedingt haben. Darin liegt die Möglichkeit zu jenen technisch-
ökonomischen Betrachtungen, von welchen Andreas Voigt
1
und von Gottl
2
kürzlich
Proben geliefert haben.
Eine ähnliche Stellung hat die W i r t s c h a f t s g e o g r a p h i e ,
in der auch technische Erscheinungen Gegenstand der Betrachtung
sind; ebenso die „ S o z i a l h y g i e n e “ , „ S o z i a l e M e d i z i n “ ,
so daß Quasi-Naturerscheinungen mit Bestandteilen wirtschaftlicher
Handlungen als gemischtes Objekt auftreten.
III.
Zusammenfassung
Rückschauend ergibt sich, daß die genetischen und auch die
technologischen Begriffe die Aufgabe der Orientierung über jene
Eigenschaften der Leistungsträger erfüllen, welche diese in anderem als
1
Andreas Voigt: Technische Ökonomie (Wirtschaft und Recht der Gegenwart, Bd
2), Tübingen 1912.
2
Friedrich von Gottl-Ottlilienfeld: Wirtschaft und Technik (Grundriß der
.Sozialökonomik, Abt. 2), Tübingen 1914.