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schaftens selber. Denn nicht nur das Handhaben und Herstellen von

Maschinen erfordert seine Technik, sondern auch die Durchführung des

Wirtschaftens in einem allgemeineren Sinn. „Buchhaltung“ z. B. ist

nichts anderes als die Technik, Aufwand und Gewinn, Ausgabe und

Einnahme übersichtlich und klar zu scheiden, als Grundlage der

Wirtschaftsrechnung richtig aufzuschreiben. Buchhalten ist die

Technik der wirtschaftlichen Rechnungsführung, und die „Lehre“ von

der Buchhaltung ist daher eine Mitteilung über diese Praxis. So ist

Buchhaltung eine Kunstlehre, eine Technologie. Über die bloße Ebene

dessen, was die Praxis schöpferisch gestaltet und geschaffen hat, kommt

keine Technologie hinaus. Daß andererseits die Praxis mit den besten

Hilfsmitteln theoretischer und sonstiger Bildung ausgerüstet schaffe,

daß unter die Mittel, mit denen sie arbeitet, auch alle Erkenntnismittel,

die ganze Bildung des Zeitalters gehören — das muß und soll

selbstverständlich gefordert werden. Daraus folgt aber nur, daß der

Praktiker theoretisch gebildet sei, nicht daß die Mitteilung dessen, was

der Praktiker tut, eine eigene, „angewandte“ Wissenschaft sei. A l l e

T e c h n o l o g i e b e s t e h t n u r i n d e r D a r s t e l l u n g

j e n e r Ü b e r l e g u n g e n u n d E r k e n n t n i s s e , / w e l c h e

d e n P r a k t i k e r z u s e i n e m H a n d e l n f ü h r e n ; der

Verfasser eines technologischen Lehrbuches steht immer unter der

Voraussetzung, er sei Praktiker und habe diese oder jene bestimmte

Aufgabe zu lösen; zunächst ganz allgemein bestimmte, später auch ganz

konkret bestimmte: eine Brücke überhaupt, dann diese und jene ganz

bestimmte Brücke. Mithin steht er unter der Unterstellung des

Praktikers, nicht des Theoretikers: er hat keine eigene

Erkenntnisaufgabe!

Gleich verhält es sich mit den anderen Privatwirtschaftslehren.

„Kaufmännisches Rechnen“ besteht in einer besonderen Technik des

schnellen

Rechnens

und

der

Durchführung

bestimmter

Rechnungsarten, z. B. der Arbitrage-Rechnung; kaufmännische

„Korrespondenz“ ist wieder nichts anderes als die Technik des

Schreibens von Geschäftsbriefen; „Bilanzwesen“, „Selbstkostenwesen“,

„Betriebslehre“

sind

Sondergebiete

der

Buchhaltung,

der

Kostenaufstellung, der Betriebsorganisation, Betriebs„führung“, also

wieder Praktiken, Techniken.