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gibt! Was an spezifischer Realität allein hinter diesen steht, ist das

wirkliche „Anwenden“ von Wissen, nämlich das praktische Handeln,

nicht aber eine „Wissenschaft“ vom Anwenden! Im praktischen

Handeln liegt beschlossen die intuitive Verwertung aller theoretischen

und sonstigen Kenntnisse für die Erreichung des gewollten Zweckes, die

schöpferische Zusammenfassung aller dieser Kenntnisse als wirksames

Mittel für den Zweck. „Verwertung von Wissen“ ist also das Wesen der

Praxis, des wirklichen Handelns; e i n e W i s s e n s c h a f t , d i e

V e r w e r t e n ,

A n w e n d e n

d e s

W i s s e n s

z u m

G e g e n s t a n d e h ä t t e , g i b t e s n i c h t . Eine solche

Wissenschaft hätte keinen eigenen, spezifischen, logischen

Gesichtspunkt, keinen Gegenstand, daher keine eigenen Begriffe, keine

eigenen Lehren. Daraufhin wollen wir nun die einzelnen

„Wissenschaften“, die in Frage kommen, durchgehen. /

I.

Das Verhältnis zur Volkswirtschaftspolitik als Wissenschaft und

zu den politischen Wissenschaften überhaupt

Um dieses Verhältnis zu bestimmen, ist zuerst festzustellen, was

Wirtschaftspolitik sei. Sie ist eine Wirtschaftspraxis, ähnlich wie jede

andere Praxis. Der Kaufmann, der Fabrikant wirtschaftet — der

Staatsmann, als Wirtschaftspolitiker, „wirtschaftet“ ganz ebenso, nur

handelt es sich bei letzterem um die Anwendung von Mitteln der

Gemeinsamkeitsreife, um ein Wirtschaften im Gebiet der

Gemeinsamkeitsreife, um Wirtschaftsmittel, welche (wie z. B.

Handelsverträge,

Wechselrecht,

Steuern,

Börsen-

und

Marktordnungen) die Eigenschaft haben, daß sie von allen für alle als

Stammmittel des Wirtschaftens zur Verfügung gestellt werden.

Man kann nun einwenden: der Staatsmann wirtschaftet nicht ebenso

wie der Kaufmann, der Staatsmann wirtschaftet, indem er Theorien

„anwendet“. Die Wahrheit ist aber, daß zur Wirtschaftspraxis, zum

wirklichen Wirtschaften selbst der einfachste Kaufmann gewisse

Kombinationen, das sind primitivste Theorien, z. B. über das Steigen

und Fallen der Preise, haben und anwenden muß, um wirtschaften zu

können. Der Großkaufmann, der Leiter eines Riesenbetriebes und noch

mehr der Staatsmann muß unendlich vielfältige Verhältnisse

überblicken, unter weit mannigfaltigeren Umständen „wirtschaften“,

daher braucht er auch viel mehr Kenntnisse, tiefere Einblicke, weiter

ausschauende Kombinationen — „Theo-