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§ 45. Die Fragen des Verfahrens in der
Volkswirtschaftslehre
Als grundsätzlich logisch-methodologische Folgerungen aus dem
Begriffe der Wirtschaft ergaben die bisherigen Untersuchungen: die
Eigenart der wirtschaftlichen Begriffe als Leistungs- und
Leistungsgrößenbegriffe; demgemäß die strengste Trennung von
wirtschaftlicher
und
psychologischer,
technischer
sowie
privatwirtschaftlicher Betrachtung. Endlich sind noch die Folgerungen
für die inneren Verfahrenfragen der Volkswirtschaftslehre selber zu
ziehen. Diesen wollen wir uns nun in aller Kürze zuwenden.
I. Reine oder empirische Wirtschaft als Gegenstand der
Wissenschaft. Abstraktes oder geschichtliches Verfahren
Das Wesen der Wirtschaft als Widmen der Mittel für Ziele auf Grund
des rangordnenden Abwägens von Mittel und Ziel schließt in sich die
„noch mögliche“ Zielerreichung. Jedes wirtschaftliche Mittel ist an die
organische Eingliederung in das Geltungssystem der Mittel zur
Zielerreichung gebunden. Ist das Ziel gegeben und ist der Umkreis der
möglichen Mittel gegeben, so gibt es nur e i n e n wirtschaftlichen Weg
der Erreichung des Zieles: das Abwägen der Mittel zur Zielerreichung
— darin liegt die strenge innere logische Notwendigkeit des
wirtschaftlichen Handelns beschlossen, ob man sie nun
„ E i g e n n u t z “ , „ w i r t s c h a f t l i c h e n G r u n d s a t z “ oder
„ R a n g o r d n u n g d e r M i t t e l “ oder anders nenne. Aus dieser
inneren Notwendigkeit, mit der die wirtschaftliche Tätigkeit ihre
Schritte macht, folgt die eindeutige Bestimmtheit, die strenge innere
Gesetzmäßigkeit der Wirtschaft; und folgt damit die Notwendigkeit
einer
theoretischen
Volkswirtschaftslehre
als
einer
Gesetzeswissenschaft. Dies alles haben wir oben
1
schon behandelt. Wir
haben jene Notwendigkeit als solche der Leistungsgliederung und der
Wirtschafts- / rechnung (des Abwägens) eingesehen. Doch läßt sich
auch ganz allgemein, ohne auf diese Besonderheiten einzugehen, die
Eindeutigkeit im Bau der Wirtschaft erkennen, wie Carl Menger in der
gleichfalls oben schon angeführten Abhandlung, „daß der
Ausgangspunkt und der Zielpunkt aller menschlichen Wirtschaft
strenge determiniert seien“, getan hat.
1
Siehe oben § 34 und § 35, S. 298 ff. und 301 ff.