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Tat des Praktikers ist, steht natürlich dem nicht im Wege, daß der
Theoretiker seine Einsichten selber praktisch verwerten oder anderen
anbieten könne: er kann als Wirtschaftspolitiker auftreten, selber
Praktiker werden; oder umgekehrt kann der volkswirtschaftliche,
staatsmännische Praktiker an den Theoretiker die Frage richten: welche
Bedeutung es hat, wenn dieses oder jenes Mittel (z. B. ein Zoll)
angewendet wird? Darauf gibt die Theorie Antwort durch Darstellung
der „Theorie“ jenes Mittels, sie klärt die Stellung und Natur, die
teleologischen Bedingungen und Entsprechungen des Mittels auf, das
heißt aber nur: daß die Theorie dem Volkswirtschaftspolitiker
Einsichten an die Hand gibt, die er als Mittel verwenden kann — er als
Praktiker. Es heißt nicht, daß es Wirtschaftspolitik als „Wissenschaft“,
als „angewandte“ oder „politische“ Wissenschaft gebe!
Diese Auffassung wird vielleicht auf Widerspruch stoßen. Bevor
unsere Zeit, welche die Wissenschaft schon ganz praktisch einschätzen
möchte, sich mit solchen Gedanken befreunden wird, muß sie sich
allerdings erst daran gewöhnen, daß das Wesen aller / Wissenschaft
Erkenntnis ist und nur Erkenntnis. Das handelnde Leben mag die
lebendige Veranlassung aller Wissenschaft sein, das handelnde Leben
mag die Wissenschaft hinterdrein als Mittel für seine Ziele gebrauchen,
aber Wissenschaft selbst kann nun einmal aus dem Kreise reinen
Erkennens nicht heraustreten.
II. Das Verhältnis zur Privatwirtschaftslehre
und zur Technologie überhaupt
Es gibt nur eine einzige theoretische Wirtschaftswissenschaft, und
das ist die Volkswirtschaftslehre, die das Widmen und Abwägen der
Mittel für Ziele zum Gegenstande hat. Für eine andere theoretische
Wirtschaftsbetrachtung bleibt kein Raum, eine Privatwirtschaftslehre,
die der Volkswirtschaftslehre verwandt wäre, gibt es daher nicht. Was
sind die Privatwirtschaftslehren überhaupt? Sie sind nichts anderes als
die
beschreibenden
Darstellungen
der
betreffenden
Wirtschaftspraktiken, Wirtschaftstechniken, und zwar beschreibend in
der etwas abstrakteren Form der Zusammenstellung allgemeiner
Grundsätze jener Techniken. Buchhaltung, kaufmännisches Rechnen,
kaufmännische „Korrespondenz“, Handelsbetriebslehre, Bankwesen,
Bilanzwesen — das alles sind Techniken des Wirt-