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Tat des Praktikers ist, steht natürlich dem nicht im Wege, daß der

Theoretiker seine Einsichten selber praktisch verwerten oder anderen

anbieten könne: er kann als Wirtschaftspolitiker auftreten, selber

Praktiker werden; oder umgekehrt kann der volkswirtschaftliche,

staatsmännische Praktiker an den Theoretiker die Frage richten: welche

Bedeutung es hat, wenn dieses oder jenes Mittel (z. B. ein Zoll)

angewendet wird? Darauf gibt die Theorie Antwort durch Darstellung

der „Theorie“ jenes Mittels, sie klärt die Stellung und Natur, die

teleologischen Bedingungen und Entsprechungen des Mittels auf, das

heißt aber nur: daß die Theorie dem Volkswirtschaftspolitiker

Einsichten an die Hand gibt, die er als Mittel verwenden kann — er als

Praktiker. Es heißt nicht, daß es Wirtschaftspolitik als „Wissenschaft“,

als „angewandte“ oder „politische“ Wissenschaft gebe!

Diese Auffassung wird vielleicht auf Widerspruch stoßen. Bevor

unsere Zeit, welche die Wissenschaft schon ganz praktisch einschätzen

möchte, sich mit solchen Gedanken befreunden wird, muß sie sich

allerdings erst daran gewöhnen, daß das Wesen aller / Wissenschaft

Erkenntnis ist und nur Erkenntnis. Das handelnde Leben mag die

lebendige Veranlassung aller Wissenschaft sein, das handelnde Leben

mag die Wissenschaft hinterdrein als Mittel für seine Ziele gebrauchen,

aber Wissenschaft selbst kann nun einmal aus dem Kreise reinen

Erkennens nicht heraustreten.

II. Das Verhältnis zur Privatwirtschaftslehre

und zur Technologie überhaupt

Es gibt nur eine einzige theoretische Wirtschaftswissenschaft, und

das ist die Volkswirtschaftslehre, die das Widmen und Abwägen der

Mittel für Ziele zum Gegenstande hat. Für eine andere theoretische

Wirtschaftsbetrachtung bleibt kein Raum, eine Privatwirtschaftslehre,

die der Volkswirtschaftslehre verwandt wäre, gibt es daher nicht. Was

sind die Privatwirtschaftslehren überhaupt? Sie sind nichts anderes als

die

beschreibenden

Darstellungen

der

betreffenden

Wirtschaftspraktiken, Wirtschaftstechniken, und zwar beschreibend in

der etwas abstrakteren Form der Zusammenstellung allgemeiner

Grundsätze jener Techniken. Buchhaltung, kaufmännisches Rechnen,

kaufmännische „Korrespondenz“, Handelsbetriebslehre, Bankwesen,

Bilanzwesen — das alles sind Techniken des Wirt-