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als wirtschaftliche Vorgänge in sich, sie bedeutet z. B., daß Christen,

nicht etwa rechtgläubige Juden Käufer und Verkäufer waren: eine

soziologische Tatsache. Als eine solche runde, ganze, ungeteilte

Erscheinung gehört diese/Tatsache durchaus der Religion, dem Gesetz,

dem Staat, der Medizin, der Ernährungsphysiologie, der Technik, ja der

ganzen tausendjährigen Geschichte an. Als rein wirtschaftliche

Erscheinung gesehen aber, nämlich als Preis schlechthin, als Glied im

Gebäude der Mittel (nicht als Mittel für dieses bestimmte Ziel, als Preis

für Schweinefleisch, nur als Mittel für ein gegebenes gültiges Ziel) — so

kann es restlos theoretisch erklärt werden. Nur beim unwirtschaftlichen

Preis fehlt die Eindeutigkeit, nicht aber fehlen begriffliche Kategorien

zur Erfassung und Erklärung der betreffenden Vorgänge.

Versammeln wir alle diese Überlegungen, so kommen wir zu

folgendem Ergebnis.

Der Streit zwischen dem abstrakten und geschichtlichen Verfahren

ist dahin zu entscheiden: daß die theoretische Betrachtung

ausschließlich nur das abstrakte Verfahren anwenden könne; daß sie

aber damit nicht eine abgezogene, künstliche, erdachte und in der

Wirklichkeit nirgends anzutreffende Wirtschaft erkenne, sondern die

volle, lebendige Wirtschaft selber, wie sie in Geschichte und

Gesellschaft erscheint und gebildet wird. Das Bestreben, eine von einer

einzigen, niemals völlig wirklichen Voraussetzung her (z. B. vom

Eigennutz, vom Homo oeconomicus) geschaffene Wirtschaft zum

Gegenstand zu nehmen, eine bloß erdachte, und in diesem Sinne

„abstrakte“, „isolierte“ Wirtschaft zum Gegenstand zu nehmen, wäre

aussichtslos; denn auch diese in Gedanken erbaute Wirtschaft kann stets

nur eine in den Grundzügen geschichtlich bestimmte und

gesellschaftlich bedingte Wirtschaft, eine wirkliche Wirtschaft (im

Abbild)

sein.

Der

G e h a l t

v e r s c h i e d e n

e r

F o r s c h u n g s w e i s e n a n A b s t r a k t i o n i s t n i c h t d e r

K e r n d e s S t r e i t e s u m d a s V e r f a h r e n .

Ferner: daß das empirisch-realistische Verfahren nicht etwa eine

„Ergänzung“ des abstrakten Verfahrens sei, welches dessen Ergebnisse

der Wirklichkeit näher bringe oder eine Vermittlung zwischen

Gedanke und Dasein, zwischen rationaler Konstruktion und irrationaler

Geschichtlichkeit, zwischen Wesen und Erscheinen bewirkte — von

dem allen nichts. Das „empirisch-realistische“ Verfahren steht nicht nur

logisch (das heißt seiner begrifflichen Natur nach) dem ge