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als wirtschaftliche Vorgänge in sich, sie bedeutet z. B., daß Christen,
nicht etwa rechtgläubige Juden Käufer und Verkäufer waren: eine
soziologische Tatsache. Als eine solche runde, ganze, ungeteilte
Erscheinung gehört diese/Tatsache durchaus der Religion, dem Gesetz,
dem Staat, der Medizin, der Ernährungsphysiologie, der Technik, ja der
ganzen tausendjährigen Geschichte an. Als rein wirtschaftliche
Erscheinung gesehen aber, nämlich als Preis schlechthin, als Glied im
Gebäude der Mittel (nicht als Mittel für dieses bestimmte Ziel, als Preis
für Schweinefleisch, nur als Mittel für ein gegebenes gültiges Ziel) — so
kann es restlos theoretisch erklärt werden. Nur beim unwirtschaftlichen
Preis fehlt die Eindeutigkeit, nicht aber fehlen begriffliche Kategorien
zur Erfassung und Erklärung der betreffenden Vorgänge.
Versammeln wir alle diese Überlegungen, so kommen wir zu
folgendem Ergebnis.
Der Streit zwischen dem abstrakten und geschichtlichen Verfahren
ist dahin zu entscheiden: daß die theoretische Betrachtung
ausschließlich nur das abstrakte Verfahren anwenden könne; daß sie
aber damit nicht eine abgezogene, künstliche, erdachte und in der
Wirklichkeit nirgends anzutreffende Wirtschaft erkenne, sondern die
volle, lebendige Wirtschaft selber, wie sie in Geschichte und
Gesellschaft erscheint und gebildet wird. Das Bestreben, eine von einer
einzigen, niemals völlig wirklichen Voraussetzung her (z. B. vom
Eigennutz, vom Homo oeconomicus) geschaffene Wirtschaft zum
Gegenstand zu nehmen, eine bloß erdachte, und in diesem Sinne
„abstrakte“, „isolierte“ Wirtschaft zum Gegenstand zu nehmen, wäre
aussichtslos; denn auch diese in Gedanken erbaute Wirtschaft kann stets
nur eine in den Grundzügen geschichtlich bestimmte und
gesellschaftlich bedingte Wirtschaft, eine wirkliche Wirtschaft (im
Abbild)
sein.
Der
G e h a l t
v e r s c h i e d e n
e r
F o r s c h u n g s w e i s e n a n A b s t r a k t i o n i s t n i c h t d e r
K e r n d e s S t r e i t e s u m d a s V e r f a h r e n .
Ferner: daß das empirisch-realistische Verfahren nicht etwa eine
„Ergänzung“ des abstrakten Verfahrens sei, welches dessen Ergebnisse
der Wirklichkeit näher bringe oder eine Vermittlung zwischen
Gedanke und Dasein, zwischen rationaler Konstruktion und irrationaler
Geschichtlichkeit, zwischen Wesen und Erscheinen bewirkte — von
dem allen nichts. Das „empirisch-realistische“ Verfahren steht nicht nur
logisch (das heißt seiner begrifflichen Natur nach) dem ge