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Wirklichkeit nicht ursächlich aus den Teilen kommt, sondern die ein

echtes Ganzes ist (in dem oben bestimmten Sinne nämlich, daß sie ein

nicht-mechanisches, nicht-ursächliches Verhältnis zu den Teilen in sich

schließt).

Der erstere Nachweis fordert, auf das Grundsätzliche zurückgeführt,

eine Logik und Kategorienlehre der Ganzheit; der letztere eine inhaltliche

Zergliederung auf dem Grunde jener nicht-ursächlichen Kategorien,

welche die Ganzheitslogik liefert, oder mindestens auf dem Grunde

nicht-ursächlicher Begriffe überhaupt, da, wie gezeigt, die Ursächlichkeit

der Wirkungen der Teile unfehlbar wieder zur Wechselwirkung und

damit zur Vernichtung wahrer Ganzheit führen müßte.

II. Hinweis auf den geschichtlichen Tatbestand der Wissenschaft

An dieser Stelle kann der logische Nachweis nicht geliefert werden.

Doch hoffe ich, ihn in meiner „Kategorienlehre“ geführt zu haben. Den

analytischen Nachweis aber werden wir noch in diesem Buch führen

1

.

Noch ein ganz anderer Nachweis, der leicht zu führen ist, erscheint

aber möglich; es ist, um mit Kant zu sprechen, der Hinweis auf das

„Faktum der Wissenschaft“. Platon, Aristoteles, Adam Müller, Hegel —

haben nicht auch sie eine „Gesellschaftslehre“ geschaffen? Sollte sich diese

nur in inhaltlichen Einzelheiten von der naturalistischen Soziologie oder

individualistischen Volkswirtschaftslehre unterscheiden, nur durch

einzelne „Fortschritte“ der Wissenschaft? Das könnten nur die Männer

von heute sagen, die jenes andere Lager einfach nicht kennen, weil sie

ganz

ausschließlich

und

unbewußt

im

Dunstkreis

individualistisch-ursächlicher Wissenschaft leben. Nein, jenes „Faktum

der Wissenschaft“ zeigt ein nicht-ursächliches Ver- / fahren am Werke,

das statt der angeblichen selbständigen „Wechselwirkung“ der Teile (die

eine Augentäuschung ist), vielmehr eine Analysis des Ganzen nach der

Gliedhaftigkeit seiner Teile darstellt. Man könnte einwenden, daß auch

die vergessene Wissenschaft Platons, Aristoteles’, Adam Müllers, Hegels

und so fort

1

Vgl. unten unter „Verfahrenlehre“, fünftes Buch, S. 633 ff.