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S e c h s t e r A b s c h n i t t

Die Baugesetze der Gesellschaft nach individualistischer

Auffassung oder die obersten politischen Grundsätze des

Individualismus

Aus der Art, wie Gesellschaft und Staat erklärt oder ihrem Wesen nach

gebaut, beschaffen gedacht werden, ergeben sich auch die allgemeinsten

Baugesetze, die zugleich zu obersten politischen Grundsätzen werden. Sie

sind nicht subjektiven, willkürlichen Bestrebungen entsprungen, sondern

entsprechen der Ansicht des Individualismus vomWesen der Gesellschaft.

Diese Baugesetze und ihre politischen Folgerungen werden unten

1

im

Vergleich mit den universalistischen eingehender betrachtet werden. Hier

ist nur eine kurze Übersicht am Platze.

I. Die Freiheit des Einzelnen

Wie der tragende Begriff des Individualismus der Einzelne ist, so die

Freiheit des Einzelnen sein erster politischer Grundsatz; denn „Freiheit“

geht unmittelbar / und notwendig aus der Selbstgenugsamkeit des

Einzelnen hervor. Die Begründung der Freiheit kann man im

verneinenden und im auf bauenden Sinne geben:

(1) Alle Bindung des Einzelnen ist Fessel, ist eine Hemmung seiner

geistigen Selbstwüchsigkeit. „Zwang“ heißt daher grundsätzlich:

Beengung, Beeinträchtigung der geistigen Entwicklung des Einzelnen.

Freiheit in jeder Form wird daher erstrebt: Vereins- und

Versammlungsfreiheit, Presse- und Redefreiheit, Religionsfreiheit, Berufs-

und

Gewerbefreiheit,

Wanderfreiheit,

Handelsfreiheit,

sogar

Wucherfreiheit wurde vom älteren Liberalismus verkündet, überall nur

„Freiheit“ — und die einzige Schranke ist die Rücksicht auf den Urvertrag,

das heißt auf die Freiheit des andern innerhalb von

1

Siehe zweites Hauptstück, S. 125 ff.