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Wissenschaft, Kunst, Religion = Philosophie jeweils seine Ver-

wirklichung findet, ist aber verschieden. Daher ist die Schichtung

der geistigen Inhalte der Gemeinschaften nach Werten, / das heißt

die Bestimmung als höherer oder niedrigerer Rang, von der Be-

stimmung nach Wesensart (Wissen, Kunst und so fort) zu trennen.

Dem geistigen Inhalte als solchem tritt der Wert oder Rang dieses

Inhaltes zur Seite. Der Gattung: wahr, schön, göttlich tritt zur Seite

die Kategorie: das Vollkommene, das Gute.

Indem Wert und Rang damit zugleich die Eigenschaften haben,

zu bestimmen, inwiefern etwas Z i e l d e s H a n d e l n s werden

soll und kann, wird die Ordnung der geistigen Inhalte der Gesell-

schaft nach dem Werte zugleich die Ordnung der geistigen Inhalte

als Ziele des Handelns.

Wichtig ist noch folgende Unterscheidung. Indem ein „Wert“

zum „Ziele“ wird, wird er auch zum „Gebot“ der Wertverwirkli-

chung. „Gebot“ heißt auch „N o r m“.

Die Bezeichnung „Norm“ ist aber doppeldeutig. Sie bezeichnet sowohl den

reinen Wertcharakter (Rang) des Inhaltes als auch den Gebotcharakter. Es ist

daher besser, von sittlichen und rechtlichen „Werten“ und von sittlichen und

rechtlichen „Geboten“, wo es zur Deutlichkeit beiträgt, getrennt zu sprechen.

Ebenso zweideutig wie „Norm“ ist auch das Wort „Sollen“, da es einmal das

Sollen an sich, als Gültigkeit, dann das Sollen der Verwirklichung, als Gebot,

bedeutet.

In der Richtung auf das Vollkommene, die Geist und Handeln

durch die Sittlichkeit annehmen, liegt aber außer einer Rangfest-

stellung noch ein anderes Element beschlossen: das Schöpferische.

I n d e m d e r G e i s t d i e R i c h t u n g a u f d a s V o l l -

k o m m e n e n i m m t , i s t e r s c h ö p f e r i s c h .

Darum erst durch Sittlichkeit und Recht das Geistursprüngliche

zum „gefestigten Geist“ wird, und dann erst den Namen der Ge-

sittung oder Kultur verdient.

Das Recht wird später in einem anderen Zusammenhange noch zu betrachten

sein, im nachfolgenden behandeln wir daher nur die Sittlichkeit oder Moral.

II.

Der Gegensatz von empiristischer und nicht

empiristischer Auffassung

Auch an der Schwelle der Erörterung der Sittlichkeit steht wieder

der Gegensatz empiristischer und nicht-empiristischer Auffassung.