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Z w e i t e r A b s c h n i t t

Die Stufen ausgezeichneter Ausgliederungsfülle oder die

Einheitsgebilde: Volkstum, Recht und Staat

Mit der bloßen Tatsache der vereinheitlichenden Ausgleichsvor-

gänge, Werbung und Wertentlehnung, welche die Spaltung der Ge-

sellschaft in getrennte und kämpfende Gruppen mildern, sowie mit

der Anwendung von Macht

1

ist die Einheit des menschlichen Ge-

sellschaftslebens noch nicht verbürgt. Dazu bedarf es tief in der Aus-

gliederungsordnung verankerter Sicherungen. Diese liegen allge-

mein in der Erscheinung der „Stufe“, deren Wesen ist, alle Teilgan-

zen zu vereinigen, im besonderen aber in der ausgezeichneten, ab-

rundenden Ausgliederungsfülle bestimmter Stufen. Im geistigen

Stufenbaue ist das V o l k s t u m , im Stufenbaue des Handelns der

S t a a t diese Stufe besonderer Einheit und Fülle. Zum Staate, der

obersten Anstalt, gehört das R e c h t , die Einheit der Satzungen.

I. Die Einheit der Gemeinschaften oder das Volkstum

Die große Bedeutung dieses Stoffes erfordert eine gründlichere

Behandlung. Denn die heutige Gesellschaftslehre muß darüber end-

lich einmal Klarheit schaffen und die wissenschaftlichen Grundlagen

des Nationalbewußtseins, das im letzten Jahrhundert bei allen Völ-

kern / zu so großer Bedeutung gekommen ist, prüfen. Notgedrun-

gen muß daher bei diesem Gegenstande weiter ausgegriffen werden.

Die Vielfältigkeit und Unsicherheit der Ansichten lassen eine Ent-

wicklung der Begriffe auf lehrgeschichtlicher Grundlage als einzige

Möglichkeit vollständiger Klärung und ehrlicher Auseinanderset-

zung erscheinen.

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Siehe oben S. 512 f.