Table of Contents Table of Contents
Previous Page  2091 / 9133 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 2091 / 9133 Next Page
Page Background

697

beit Spanns erfahren haben, so geschlossen und unberührt ist das

Werk innerlich geblieben. Auch eine sehr gründliche Prüfung der

drei Auflagen muß die Wahrheit der Worte Spanns bestätigen, die

im Vorwort zur dritten Auflage stehen: „Unberührt von der Neu-

bearbeitung blieb kaum ein Abschnitt. Jedoch sollte an den Rah-

men des Werkes, wie es in früheren Jahren vor dem Kriege in einem

Wurfe entstanden war, nicht gerührt werden.“

1

Z w e i t e r T e i l

Die Stellung der „Gesellschaftslehre“ innerhalb des Gesamtwerkes

von Othmar Spann

1.

Diese „Gesellschaftslehre“, wie sie „in früheren Jahren vor dem

Kriege in einem Wurfe entstanden“ war, die also einen noch nicht

35 Jahre alten Gelehrten zum Verfasser hatte, erweist diesen als

einen großen Begriffsgeber und als einen Mann mit der Neigung,

aber auch mit der Kraft zu strenger Systematik. Es ist das e r s t e

g r o ß e , s y s t e m a t i s c h g e s c h l o s s e n e W e r k S p a n n s ,

der nach seiner statistischen Tätigkeit in Frankfurt am Main die

ersten Jahre seiner Professur an der Deutschen Technischen Hoch-

schule in Brünn zu gesammelter wissenschaftlicher Arbeit nutzen

konnte. Er ist in dieser Arbeit niemals von der im Vorwort zur er-

sten Auflage aufgestellten Leitlinie abgewichen, wonach „für die ge-

sellschaftlichen Wissenschaften immer das eigene kristallene Funda-

ment der reinen Begriffe ihres Gegenstandes allein maßgebend blei-

ben“ muß

2

.

Die in der „Gesellschaftslehre“ begründete Systematik wird dann

von Spann in folgenden großen Werken weitergeführt:

für die Wirtschaftswissenschaften in seinem „Fundament der

Volkswirtschaftslehre“ (1918),

für die Verfahrenlehre in seiner „Kategorienlehre“ (1924),

für die Philosophie in seinem Werke: „Der Schöpfungsgang des

Geistes, Die Wiederherstellung des Idealismus auf allen Gebieten

der Philosophie“ (1928).

2.

Die „Gesellschaftslehre“ bringt die B e g r ü n d u n g d e r

1

Siehe oben S. 3 f.

2

Siehe oben S. 7 f.