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Pflege eines Eigenlebens, welches in der Folge eine Verhältnis- /

mäßige Selbstversorgung bedeutet. Daß schwächere Wirtschafts-

zweige — wie z. B. die Landwirtschaft gegenüber der Industrie,

das Kleingewerbe gegenüber dem Großgewerbe, das Gewerbe gegen-

über dem Handel- und Kreditwesen — eine größere Wirtschafts-

hilfe verlangen, z. B. Begünstigungen durch billigere Frachtsätze,

öffentliche Kreditzuwendungen, geringere Steuerlasten, besondere

Beihilfen für die wirtschaftliche Ausbildung des Nachwuchses und

anderes, — das beweist, daß sie andere Lebensbedingungen als die

übrigen Wirtschaftszweige, daher E i g e n l e b e n haben. Für den

individualistischen Lehrbegriff bleibt allerdings die Verschiedenheit

der Wirtschaftspflege widerspruchsvoll. Für uns löst sich dieser Wi-

derspruch leicht auf, da im Eigenleben der Wirtschaftszweige (Ver-

bände, Berufstände) schon die Ungleichheit liegt.

Dem Eigenleben entspricht die v e r h ä l t n i s m ä ß i g e

S e l b s t v e r s o r g u n g der Verbände. Daß die Konzerne, Kar-

telle, Genossenschaften (auch die Gewerkschaften), welche mehrere

Betriebe oder ganze Geschäftszweige zusammenfassen, in ihrer Wei-

se Selbstversorgungen in sich enthalten, liegt klar zutage. Nament-

lich zeigt sich das bei den sogenannten „senkrechten Gliederungen“

der Erzeugung, dort nämlich, wo sich die Verbände Vorerzeugungen

eingliedern und auch die Nacherzeugung (Veredlung) sowie den

Absatz ihrer eigenen Erzeugnisse in die Hand nehmen. Denn auch

der Handel enthält ein Stück Selbstgenügsamkeit. Der gemeinsame

Verkauf bedeutet, daß der Handel zum Teil vom Erzeuger selbst

übernommen wird.

Soviel von Eigenleben und Selbstversorgung der Geschäftszwei-

ge (Verbände, Berufstände). Aber auch für die verschiedenen Ge-

b i e t e einer Volkswirtschaft besteht wesensgemäß ein Eigenleben.

Freilich werden nicht Zölle und Mauten für die heutigen Verhält-

nisse die geeigneten Formen sein, um unfruchtbarere, rohstoff-

ärmere und ungünstig gelegene Gebiete der Volkswirtschaft vor dem

vernichtenden Wettbewerbe der Überlegenen zu schützen, sondern

eben die oben genannten Mittel der Frachtbegünstigungen, Verwal-

tungsbegünstigungen, Steuerbegünstigungen usw. Hinsichtlich der

Wirtschaftsgebiete muß noch mehr als sonst die nur verhältnis-

mäßige Überlegenheit der Wirtschaftsmittel ins Auge gefaßt wer-