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gliederung zugleich die Träger der Umgliederung. Es gibt keine
eigenen Umgliederungsträger neben den Ausgliederungsträgern.
Das sind aber die durch lebendigmachende Ebenbildlichkeit be-
stimmten Träger, wie sie unsere „Kategorienlehre“ seinerzeit be-
handelte, nämlich die Elemente der Ausgliederungsordnung. Die-
selben sind nach Maßgabe ihres Eigenlebens (ihrer vita propria) je-
weils auch die Träger der Umgliederung.
Die Umgliederungsträger sind die jeweiligen Spannungsträger und
als solche die geschichtlichen Mächte überhaupt.
Demgemäß können wir auf Grund der Ausgliederungsordnung
folgende Tafel der Umgliederungsträger oder der geschichtlichen
Mächte aufstellen.
(I)
Die geistigen Mächte als Teilinhalte der Gesellschaft: Die Re-
ligionen, die wissenschaftlichen Erkenntnisse, die Kunst / (künst-
lerische Schulen, Richtungen), die Sittlichkeit und das Recht (Wie-
dervervollkommnungsbestrebungen).
(II)
Die geistigen Mächte als Stufen:
Die Kulturkreise, die Völkerkreise (innerhalb der Kulturkreise),
die Volkheiten und Stämme; alle mit ihren Sprachen.
(III)
Die Mächte des Handelns: Anstalten (Organisationen).
(1)
Die Staatenbünde und Staaten; (2) die andern Stände,
(a) Kirche, (b) Wissenschaft- und Kunstorganisationen, (c) die Wirt-
schaft; (3) die Sippen (Familien) insbesondere die Fürstenhäuser
(Dynastien); (4) die Erziehung (durch die Stände oder durch eigene
Schulorganisationen)
1
(IV)
Die einzelnen Menschen als Glieder der Ganzheiten (große
Männer, Führer):
(1)
Die Einzelnen in der Gezweiung: geistige Führer; (2) die Ein-
zelnen in der Anstalt: Anstaltsführer (Staatsführer, Ständeführer,
Sippenführer); (3) die Einzelnen als Führer in der Erziehung: Er-
ziehungsführer.
(V)
Dazu kommen noch die Voraussetzungen des gesellschaft-
lichen Lebens als m i t t e l b a r e geschichtliche Mächte:
1
Die Erziehung ist kein geistursprünglicher Teilinhalt der Gesellschaft, son-
dern entsteht durch Eingliederung neuer Bevölkerungselemente, erscheint daher
äußerlich unter den Anstalten.