182
[204/205]
IV.
Die Stellung des Raumes in der Natur
nach der Ausgliederungsordmmg
Die Stellung des Raumes in der Ausgliederungsordnung
verdient, obgleich schon abgehandelt, noch eine besondere Be-
merkung.
Der Raum ist Ende des Stufenbaues und zugleich Ende der
Teilinhalte (Eigenschaften). Das lehrt uns die Ausgliederungs-
ordnung. Denn alle Eigenschaften verräumlichen sich, aber auch
die letzten Stufen, die Dinge, sind räumlich.
Abermals ergibt sich die zentrale Stellung des Raumes für die
gesamten Naturerscheinungen. Wir können das in folgender
Tafel veranschaulichen:
S t u f e n b a u
T e i l i n h a l t e
Die Dinge (letzte Stufen) ver-
räumlichen sich
1
.
Die Eigenschaften (der Dinge
letzter Stufe) verräumlichen sich.
R a u m
Der Raum gehört also sowohl dem Stufenbau wie den Teil-
inhalten an, beide enden in ihm. Der Raum ist ja nicht nur als
Darstellungsform der Eigenschaften (Teilinhalte) zu betrachten,
sondern auch als letzte Darstellungsform der Stufe, als das letzte
Element der Dinge. Dabei obwaltet ein grundsätzlicher Unter-
schied: der Raum ist stetig, die Eigenschaften sind innerhalb
ihrer selbst (im Felde) ebenfalls stetig (dagegen nicht gegenein-
ander); die Dinge sind gegeneinander unstetig, denn sie gehen
nicht ineinander über, sie setzen als einzig und unwiederholbar
jeweils neu an. Darum gehört der Dingbegriff dem Über-
räumlichen an. Daher kann die Natur, soll sie größenmäßig be-
trachtet werden, / nur in räumlicher Form, dem Stetigkeitskalkül,
der kunstvollen Infinitesimalrechnung, entworfen werden.
Da der Raum keine leere Form, sondern eine fortdauernde
Tat ist, die Tat der Verräumlichung, muß er sowohl als dingliche
wie auch als eigenschaftliche Tat verstanden werden. Der Vor-
1
Das heißt, in den Dingen letzter Stufe verräumlichen sich die höheren Stu-
fen (genau so wie sich z. B. im letzten Gliede „Eisendreher” die höhere Wirtschafts-
stufe „Betrieb” verwirklicht).