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[204/205]

IV.

Die Stellung des Raumes in der Natur

nach der Ausgliederungsordmmg

Die Stellung des Raumes in der Ausgliederungsordnung

verdient, obgleich schon abgehandelt, noch eine besondere Be-

merkung.

Der Raum ist Ende des Stufenbaues und zugleich Ende der

Teilinhalte (Eigenschaften). Das lehrt uns die Ausgliederungs-

ordnung. Denn alle Eigenschaften verräumlichen sich, aber auch

die letzten Stufen, die Dinge, sind räumlich.

Abermals ergibt sich die zentrale Stellung des Raumes für die

gesamten Naturerscheinungen. Wir können das in folgender

Tafel veranschaulichen:

S t u f e n b a u

T e i l i n h a l t e

Die Dinge (letzte Stufen) ver-

räumlichen sich

1

.

Die Eigenschaften (der Dinge

letzter Stufe) verräumlichen sich.

R a u m

Der Raum gehört also sowohl dem Stufenbau wie den Teil-

inhalten an, beide enden in ihm. Der Raum ist ja nicht nur als

Darstellungsform der Eigenschaften (Teilinhalte) zu betrachten,

sondern auch als letzte Darstellungsform der Stufe, als das letzte

Element der Dinge. Dabei obwaltet ein grundsätzlicher Unter-

schied: der Raum ist stetig, die Eigenschaften sind innerhalb

ihrer selbst (im Felde) ebenfalls stetig (dagegen nicht gegenein-

ander); die Dinge sind gegeneinander unstetig, denn sie gehen

nicht ineinander über, sie setzen als einzig und unwiederholbar

jeweils neu an. Darum gehört der Dingbegriff dem Über-

räumlichen an. Daher kann die Natur, soll sie größenmäßig be-

trachtet werden, / nur in räumlicher Form, dem Stetigkeitskalkül,

der kunstvollen Infinitesimalrechnung, entworfen werden.

Da der Raum keine leere Form, sondern eine fortdauernde

Tat ist, die Tat der Verräumlichung, muß er sowohl als dingliche

wie auch als eigenschaftliche Tat verstanden werden. Der Vor-

1

Das heißt, in den Dingen letzter Stufe verräumlichen sich die höheren Stu-

fen (genau so wie sich z. B. im letzten Gliede „Eisendreher” die höhere Wirtschafts-

stufe „Betrieb” verwirklicht).