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bezeichnen kann. („Mit-Ausgegliedertheit“ ist auch „Mit-Rückver-
bundenheit“, was ich aber hier übergehe
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.) Wenn man statt „Ge-
zweiung“, „Mit-Ausgegliedertheit“, „Gemeinschaft“ lieber etwas
anderes sagen will, vielleicht sogar „Beziehung“, so mag das glück-
lich oder unglücklich benannt sein, daran hegt weniger; wesentlich
ist, daß man daraus die Folgerungen für das Verfahren der Gesell-
schaftslehre ziehe! Diese Folgerungen zieht aber von Wiese nicht —
und das ist das Entscheidende.
Sollen wir die Folgerungen, die wir selbst aus dem Begriffe der Ge-
zweiung (das heißt der Gegenseitigkeit im ontologischen Sinne, der
Ganzheit) ziehen, hervorheben, so sind es vornehmlich diese:
(1) Daß nichts in der Gesellschaft für s i c h einen Bestand habe;
(2) daß alles in der Gesellschaft die Grundeigenschaft der G l i e d -
h a f t i g k e i t habe; also einer Gezweiung entstamme; und daß da-
her für alles in der Gesellschaft das Verhältnis „Ganzes — Glied“ grund-
legend sei, nicht aber das Verhältnis: „Ursache — Wirkung“ oder
„Beziehung — Rückbeziehung“, das heißt „Wechselwirkung“;
(3) daß darum für nichts in der Gesellschaft das naturwissenschaft-
liche Verfahren gelte, weder im streng kausal-mechanischen Sinne,
noch in einem irgendwie eingeschränkteren, gemischten, mittleren
oder abgeschwächten Sinne (wie von Wiese will);
(4) daß aber insbesondere überall und immer in der Gesellschaft
der Satz gelte: Das G a n z e i s t v o r d e m T e i l e . Denn nur
wenn das Ganze begrifflich vor dem Teile ist, kann der Teil als nicht
vor dem anderen Teile „fertig“ oder „wirklich“, das heißt als nicht
„für sich“ Bestand habend (siehe Punkt 1) gelten; nur dann auch
kann von „Ausgliederung“, „Mit-Ausgliederung“, „Gezweiung“,
das heißt allgemeiner ausgedrückt von jener Auffassung die Rede
sein, wonach die Teile nicht „ohne das andere gedacht werden“
können, wie von Wiese selbst sich ausdrückte
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. Danach sind zwar
in der Erfahrung (das heißt in empiristisch-geschichtlicher Betrach-
tung) immer alle Teile des Ganzen da, das heißt alle Teile gleich-
zeitig. Für die W e s e n s betrachtungen jedoch gilt: Nicht das Ganze
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Vgl. Gesellschaftslehre, Bd 4, S. 163 ff.; Kategorienlehre, Bd 9, S. 251 ff. und 255 f.
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Verhandlungen, S. 127.