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sich ergebenden Grundsatz, daß größere oder im Stufenbau höhere
gesellschaftliche Gebilde Aufgaben von kleineren oder von im Stufen-
bau tiefer gelegenen Einheiten erst dann übernehmen, wenn die
kleineren Gemeinschaften und Organisationen diese Aufgaben über-
haupt nicht erfüllen können; nicht in der gleichen Vollkommenheit
erfüllen können; oder nur mit bedeutend größerem wirtschaftlichen
Aufwande, also teurer zu bestreiten vermögen.
Im zentralistischen oder gar im totalitären Staate herrscht der ent-
gegengesetzte Grundsatz, was meist zu einer Sinnentleerung des ge-
sellschaftlichen Lebens und dazu führt, daß die Last der Staatsaus-
gaben und damit der Abgaben schier unaufhaltsam wächst.
3. Innerstaatliche und überstaatliche Ordnung
Die entwickelten Schlüsselbegriffe haben ihre Bedeutung auch für
die ü b e r s t a a t l i c h e O r d n u n g : Von ihnen her kann —
ganz anders als etwa für den radikal zentralistischen oder gar für den
sogenannten totalitären Staat — die Teilnahme des Staates an über-
staatlichen Organisationen, Ordnungen und Institutionen, also seine
Eingliederung in eine überstaatliche Stufenordnung sinnvoll be-
gründet werden, ja diese Einordnung erscheint geradezu als wesens-
gemäß.
Diese Schlüsselbegriffe haben für die i n n e r s t a a t l i c h e
O r d n u n g eine besondere Bedeutung, wenn der Staat nicht
einem einzigen Volkstum — Volkstum als die Gesamtheit der gei-
stigen Gemeinschaften —, sondern als M e h r v ö l k e r s t a a t
oder als Staat mit völkischen Minderheiten mehreren Volkstümern
zugeordnet ist. Gerade das wesensgemäß dezentralistische Gemein-
wesen und der ihm zugeordnete nichtzentralistische Staat werden
dann den verschiedenen in ihm lebenden Völkern oder Minderheiten
eine alle ihre Lebenskreise ganzheitlich umfassende Gesamt- oder
Vollautonomie gewähren können und die etwa in der Verschieden-
heit der Völker oder Minderheiten liegenden Sprengkräfte auf diese
Weise sinnvoll und erfolgreich überhöhen. Es geht darum, Minder-
heitenschutz und V olksgruppenrechte durch diese Gesamtautonomie
zu überhöhen, was im dezentralistischen Staatswesen wesensgemäß