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Lebensinhaltes der mittelalterlichen Kultur darstellte, dem Staate

dieses Recht des Höchststandes streitig gemacht: im Kampfe zwischen

Kaiser und Papst. Im abendländischen Kulturbereiche wurde dieser

Anspruch der Kirche jedoch zurückgewiesen.

(3) Der Staat hat aushelfende oder supplierende Aufgaben.

Wo die untere Stufe versagt, muß die höhere einspringen; wo

die Gesamtstände versagen, muß der Staat die vernachlässigte Auf-

gabe übernehmen. Als eine radikal individualistisch-kapitalistische

Wirtschaft ihre sozialpolitischen Aufgaben vergaß, mußte die staat-

liche Sozialpolitik eingreifen. Angesichts ihrer Krise im heutigen,

übermäßig zentralistischen Staate läge es nahe, solche Aufgaben dem

Wesen der Sache gemäß wiederum auf jene Träger zu übertragen,

denen sie normgemäß zukommen.

B . V o n d e r W ü r d e d e s S t a a t e s

Diese nüchterne Wesensbestimmung des Staates: Stand mit art-

eigenen Aufgaben (Stand n e b e n anderen Ständen) und Höchst-

stand (Stand ü b e r den Ständen) — vermag wohl schwerlich der

Würde des Staates, seiner schicksalsträchtigen Macht, seiner Ge-

schäftsführerschaft in der Geschichte gerecht zu werden.

Es ist aber zu bedenken:

daß der Staat immer Vollstand ist, also durchgängig organisierter

Stand. Er ist entweder in Verfassung, oder er hat eine Verfassung;

daß dem Staate die ganze Fülle des Geistursprünglichen zugrunde

liegt und er, wenigstens im Regelfalle, dieses Geistursprüngliche auf

hoher Stufe, nämlich auf jener des Volkstums, darlebt;

daß ihn ein geschichtlicher Gründungsakt und in dessen Entfaltung

ein staatsgestaltender Gedanke prägt;

daß er mehr als andere Stände durch einen Menschenkreis getragen

wird, auf dem große geschichtliche Verantwortung lastet;

daß er der Schöpfer und Hüter des Rechtes als einer weiteren

bedeutenden Einheitserscheinung der Gesellschaft ist und als solcher

Wahrer des Eigenlebens und der Rechte seiner Bürger.

Noch deutlicher tritt aber des Staates Würde hervor, wenn wir uns

nochmals auf die ganzheitliche Lehre vom organisierenden Handeln