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dern lediglich abgeleitete Folgebegriffe bzw. Bestimmungsmerkmale
darstellen. Im ganzheitlichen Sinne steht so gesehen Leistung vor
Preis, steht Leistung vor Verteilung; sind Preise somit nur mittelbarer
Ausdruck des Gliederbaues der Leistungen, das heißt eine „Ober-
flächenerscheinung“ des dahinterstehenden wirtschaftlichen Lei-
stungsgefüges, oder anders: der „richtige“ oder „unrichtige“ Preis
bestimmt sich ganzheitlich gesehen aus dem zugrunde liegenden
richtigen oder unrichtigen Gliederbaue der Wirtschaft bzw. der
Leistungen, dessen reale Verwirklichung damit zugleich — als stete
Herausforderung auch an die Wirtschaftspolitik — auf eine ent-
sprechende organisch gegliederte, das heißt dezentralistisch struk-
turierte bzw. körperschaftlich gebundene Ordnung der Wirtschaft
weist.
Die begriffslogischen wie verfahrenstheoretisch grundsätzlichen
Folgerungen aus seiner Systemgrundlegung einer ganzheitlichen
Wirtschaftslehre faßt Spann in Gegenüberstellung zu den indivi-
dualistisch-klassischen Lehrbegriffen wie folgt zusammen:
„Es gibt keinen ,homo oeconomicus'; denn jeder Wirtschafter ist von dem
Gesamtganzen der Ziele . . . abhängig... Es gibt daher auch keine Wirtschafts-
atome, durch deren ,Zusammentreten' oder ,Aufeinanderwirken' die gesellschaft-
liche Wirtschaft entstünde. Es gibt darum auch keine ,automatischen', keine
ursächlich-mechanischen Gesetze, es gibt keine ,Naturgesetze', keine ,exak-
ten' . . . Gesetze der Wirtschaft! Damit stürzt aber jede individualistische Ver-
fahrenlehre zusammen.
Dagegen gilt:
Es gibt gleichwohl eindeutige Bestimmtheit der Wirtschaft, . . . gleich der
einer Schlußkette, sinnvoller Art . . . Alle Wirtschaft ist
1. von ihren Voraussetzungen, den Zielen her geistig bestimmt und
2. als Gliederbau der Mittel in sich selbst wieder sinnvoll, nämlich richtig
oder falsch als Glied bestimmt . . .
In der Wirtschaft als im Gebäude der Mittel spiegeln sich die Ziele ab; das
heißt aber nichts weniger als: die ganze Gesellschaft, die ganze Kultur!
Die universalistische Theorie ist hier . . . grundsätzlich wirklichkeitsnahe; sie
muß . . . vom Ganzen ausgehen und . . . erreicht die Einheit von Theorie und
Geschichte. Auf dem Grunde . . . wird die Volkswirtschaftslehre wieder zur . . .
Geisteswissenschaft“ (Bd 6, 42 f.).
Spann betont die wesenhaft sinnvolle Bestimmtheit seines uni-
versalistisch-ganzheitlichen Begriffs- und Lehrgebäudes auch in ihrer
verfahrensmäßigen Bedeutung, indem er ergänzend bemerkt: „Was