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1.

ein r a n g m ä ß i g e s O r d n e n d e r M i t t e l n a c h

M a ß g a b e d e r W i c h t i g k e i t d e r Z i e l e , eine Stufenleiter

der Gültigkeit der Mittel, wir nennen dieses Rangordnen kurz:

Abwägen der Mittel; dieses rangordnende Abwägen bedeutet aber

zugleich

2.

ein H e r a u s w ä h l e n d e r M i t t e l f ü r d i e j e w e i l s

d r i n g e n d s t e n w i c h t i g s t e n Z i e l e .

Die „Auswahl“ oder, wie wir sie auch nennen wollen, „ F ü r - w a h l

“ der Mittel auf Grund der erwogenen, aufgestellten Rangordnung ist

nur die andere Seite des rangmäßigen Ordnens der Mittel (des

Abwägens), gleichsam die Seite des Entschlusses. In der Fürwahl der

Mittel wird Aufgabe und Erfolg aller Wirtschaft entschieden, nämlich:

ob ein Mittel für die Erreichung eines Zieles mit Rücksicht auf die

Schädigung oder Förderung anderer Ziele auf- gewendet werden soll

oder nicht; genauer ausgedrückt: ob es mit Rücksicht auf die Geltung

verschiedener Ziele einem gegebenen, bestimmten Ziel als Vorzweck

dienen soll oder nicht. Die Fürwahl des Mittels schließt in sich, daß das

Mittel endgültig seiner Bestimmung g e w i d m e t wird. Von dieser

Seite her gesehen, ist die Fürwahl zugleich: Widmung, das heißt

Zuweisung des fürgewählten Mittels für sein Ziel.

Damit haben wir zwei Grundmomente des Wirtschaftens vor uns:

das Moment der „Fürwahl“ oder „Widmung“ (der Zuweisung des

Mittels für eine bestimmte Zielerreichung); und das dieser

Entscheidung zugrunde liegende rangordnende „Abwägen“ der Mittel,

welches ist: eine Bestimmung der Gültigkeit aller Mittel, eine

Bestimmung ihrer Rangstellung angesichts der verschiedenen Wichtig-

/ keit der Ziele und angesichts dessen, daß nicht alle Ziele erreicht

werden können (Knappheit), und ferner angesichts dessen, daß die

Mittel soweit möglich a l l e n Zielen, die ja in innerem Gültig-

keitszusammenhange stehen, dienen sollen.

„Fürwahl“

oder

„Widmung“

und

„Abwägen“

oder

„Rangordnungsbestimmung“ sind nur zwei Seiten eines und desselben

Momentes. Dennoch ist es wichtig, dieselben auseinander zu halten.

„Abwägen“ schließt in sich die schon ermittelte Kategorie des

Gültigkeitsgrades oder Ranges; „Widmen“ schließt in sich die Kategorie

der Leistung. „Widmung des Mittels“ heißt zu einer Leistung für ein

bestimmtes Ziel widmen. „Leistung“ heißt dabei: sinnvolle Vorstufe für

den Endzweck werden, ein Stück Erreichung (kraft der im