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von Sparen, „Verschwendung“. Kurz gesagt heißt sparen, dafür sorgen,
daß jeder Vorzweck für den Endzweck, dem er zugedacht ist,
vollständig in Geltung bleibe. Ausgleichen und Sparen sind die beiden
Erscheinungsformen der Unzulänglichkeit, der Knappheit aller
Vorzwecke
gegenüber
allen
Endzwecken.
Aber
der
Ausgleichsgrundsatz ist der ursprünglichere; der Spargrundsatz leitet
sich aus dem Ausgleichungsgrundsatz ab, er ist nur seine folgerichtige
Aufrechterhaltung, Durchführung.
Es sei hervorgehoben, daß „Sparen“ in dem hier angewandten Sinne nicht
„Erübrigen“, nicht Er-sparen heißt, sondern nur: Festhalten an dem, der Knappheit der
Mittel angepaßten, „sparsamen“ Wirtschaftsplan
1
.
Als die bestimmenden Merkmale im Begriffe der Wirtschaft fanden
wir folgende:
1.
„Mittel für Ziele“ im Sinne von Vor- / zwecken zu Endzwecken
bilden das Grundverhältnis aller Wirtschaft, bestimmen ihre
zweckhafte (teleologische) Natur (zum Unterschied der ursächlichen,
die technisch ist);
2. Knappheit der Mittel (Vorzwecke) ist die Entstehungsbedingung
wirklicher Wirtschaft aus dieser Welt von Wertbeziehungen heraus,
weil erst, wenn dann nicht alle Ziele Vorzwecke haben (das heißt
erreicht werden können), die verschiedene G ü l t i g k e i t der Mittel
(angesichts der verschiedenen Gültigkeit der Zwecke) zur Erwägung
kommt;
3. Ausgleichen und Sparen sind die Erscheinungsformen des
Knappheitsverhältnisses der Vorzwecke zu den Endzwecken.
In diesen Bestimmungen liegt nicht, daß die Wirtschaft aus der
Knappheit abgeleitet wäre! Diesen Fehler begehen alle jene Lehren,
welche
die
Wirtschaft
auf
M e n g e n v e r h ä l t n i s s e
(Quantitätsverhältnisse) der Güter gründen (früher Hermann und
Cassel, später Schumpeter). In jenen Bestimmungen liegt vielmehr: daß
die Wirtschaft aus dem Verhältnis der G ü l t i g k e i t e n von Ziel und
Vorziel entstehe; daß also Wirtschaft entstehe, indem die
verschiedenen Gültigkeitsgrade der Zwecke den nicht hinreichenden
Vorzwecken (Mitteln) jeweils ganz bestimmte Gültigkeit als Vorzwecke
verleihen, sie demgemäß ausgleichend für die wichtigsten Ziele (Ziele
größten Geltungsgrades) ordnen, sinngemäß gliedern. Die Endzwecke
werden so zu Bedingungen für die Gültigkeit der Vorzwecke. — Alles
dieses ist nun näher zu entwickeln.
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Weiteres siehe unten, S. 77 f.