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Wirkungen auf die Forschung ausgehen, möchte ich die

methodologischen

und

die

gesellschaftswissenschaftlichen

Folgerungen hervorheben.

Die logisch-methodologische Bedeutung eines streng entwickelten

Wirtschaftsbegriffes liegt darin, daß sich aus dem Begriffe des

Gegenstandes

einer

Wissenschaft

unmittelbar

die

Grundbestimmungen ihres Verfahrens ergeben müssen. Da ferner der

Begriff der Wirtschaft neben deren eigenstem Wesen auch ihre

Stellung in der Gesellschaft klarmachen muß, so ist von ihm aus auch

das Verhältnis / der Volkswirtschaftslehre zur Gesellschaftslehre zu

bestimmen und die Frage zu beantworten, in welchem Sinne

Volkswirtschaftslehre eine Gesellschaftswissenschaft sei und in

welchem Verhältnis die Volkswirtschaftslehre zur allgemeinen

Gesellschaftslehre stehe.

Die wichtigste Sonderaufgabe dieser Bestimmung des Verhältnisses

von Wirtschaft und Gesellschaft besteht dann darin, die Abgrenzung

der Wirtschaft von den der Gesellschaft angehörenden „Bedürfnissen“

vorzunehmen, für welche gewirtschaftet wird. Bei dem heutigen

verschwommenen Begriffe der Wirtschaft ist es ja nicht einmal klar,

ob nur körperliche oder auch geistige Bedürfnisse zur Wirtschaft

„gehören", wo daher ihr Gebiet aufhört, wie sich die verschiedenen

Teilbezirke der Gesellschaft von der Wirtschaft abscheiden.

Vornehmlich

von

dieser

gesellschaftswissenschaftlichen

Verhältnisbestimmung aus werden dann, wie sich später erweisen

wird, die verfahrlichen Fragen zu untersuchen sein, welche die

Volkswirtschaftslehre seit der Anfechtung der klassischen Schule

durch die geschichtliche Richtung bewegt haben: ob Induktion oder

Deduktion das gültige Verfahren, ob nur geschichtlich bestimmte

Wirtschaft („ordre positif“ der Physiokraten) oder ob freie, sich selbst

bewegende Wirtschaft in isoliert gedachter, „abstrakter“ Gestalt

(„ordre naturel“) der Gegenstand unserer Wissenschaft sei, ob er

ursächlich oder nichtursächlich (nach dem Begriffe der Ganzheit,

mehr zweckhaft, teleologisch) zu fassen sei.

Ferner muß mittels des Begriffes der Wirtschaft auch die

Abgrenzung

der

Volkswirtschaftslehre

von

verwandten

Wissensgebieten geschehen. Die strengste Abgrenzung von der

Seelenlehre, der Technologie, der Privatwirtschaftslehre ist

methodologisch bitter notwendig und nur vom Begriff der Wirtschaft

aus durchführbar.