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Wirkungen auf die Forschung ausgehen, möchte ich die
methodologischen
und
die
gesellschaftswissenschaftlichen
Folgerungen hervorheben.
Die logisch-methodologische Bedeutung eines streng entwickelten
Wirtschaftsbegriffes liegt darin, daß sich aus dem Begriffe des
Gegenstandes
einer
Wissenschaft
unmittelbar
die
Grundbestimmungen ihres Verfahrens ergeben müssen. Da ferner der
Begriff der Wirtschaft neben deren eigenstem Wesen auch ihre
Stellung in der Gesellschaft klarmachen muß, so ist von ihm aus auch
das Verhältnis / der Volkswirtschaftslehre zur Gesellschaftslehre zu
bestimmen und die Frage zu beantworten, in welchem Sinne
Volkswirtschaftslehre eine Gesellschaftswissenschaft sei und in
welchem Verhältnis die Volkswirtschaftslehre zur allgemeinen
Gesellschaftslehre stehe.
Die wichtigste Sonderaufgabe dieser Bestimmung des Verhältnisses
von Wirtschaft und Gesellschaft besteht dann darin, die Abgrenzung
der Wirtschaft von den der Gesellschaft angehörenden „Bedürfnissen“
vorzunehmen, für welche gewirtschaftet wird. Bei dem heutigen
verschwommenen Begriffe der Wirtschaft ist es ja nicht einmal klar,
ob nur körperliche oder auch geistige Bedürfnisse zur Wirtschaft
„gehören", wo daher ihr Gebiet aufhört, wie sich die verschiedenen
Teilbezirke der Gesellschaft von der Wirtschaft abscheiden.
Vornehmlich
von
dieser
gesellschaftswissenschaftlichen
Verhältnisbestimmung aus werden dann, wie sich später erweisen
wird, die verfahrlichen Fragen zu untersuchen sein, welche die
Volkswirtschaftslehre seit der Anfechtung der klassischen Schule
durch die geschichtliche Richtung bewegt haben: ob Induktion oder
Deduktion das gültige Verfahren, ob nur geschichtlich bestimmte
Wirtschaft („ordre positif“ der Physiokraten) oder ob freie, sich selbst
bewegende Wirtschaft in isoliert gedachter, „abstrakter“ Gestalt
(„ordre naturel“) der Gegenstand unserer Wissenschaft sei, ob er
ursächlich oder nichtursächlich (nach dem Begriffe der Ganzheit,
mehr zweckhaft, teleologisch) zu fassen sei.
Ferner muß mittels des Begriffes der Wirtschaft auch die
Abgrenzung
der
Volkswirtschaftslehre
von
verwandten
Wissensgebieten geschehen. Die strengste Abgrenzung von der
Seelenlehre, der Technologie, der Privatwirtschaftslehre ist
methodologisch bitter notwendig und nur vom Begriff der Wirtschaft
aus durchführbar.