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Über die Dienstbotenarbeit, über den Handel und den Lehrstand ist
schon das Nötige gesagt worden
1
. Die Spekulation schließt sich dem
Handel an. Sie verleiht den Gütern die Zeiteigenschaft und leistet damit
(ähnlich wie der Handel): die Gültigkeitserhöhung der Mittel durch
ihre Verteilung in der Zeit; und noch allgemeiner: mit Hilfe der
Aufbewahrungsgewerbe die Gedeihlichkeit im Rahmen des volks- und
weltwirtschaftlichen Ganzen. — Unschwer dürfte sich auch das
berühmte Beispiel der Reisversenkung (Fourier) erklären lassen; es löst
sich entweder in Ausnutzung von Monopolstellung und Schwindel auf
(dann liegt hier nur eine Frage der Preisbildung vor); oder in eine Frage
der Verhältnismäßigkeit: es kann nämlich auch an den
weiterverarbeitenden Leistungen in der Volkswirtschaft fehlen, die
nötig wären, um einen schon gegebenen Reis zu verhandeln,
verschicken, verschleißen und so fort. Sowohl parasitäre
Monopolausnützung wie mangelhafte Verhältnismäßigkeit kann aber
jeder
beliebigen
Wirtschaftstätigkeit
anhaften.
In
der
nordamerikanischen Baumwollverbrennung großen Stiles nach dem
Kriege hat jene Reisversenkung ihr modernstes Gleichnis gefunden.
Jene „Stände“, die wirklich u n f r u c h t b a r s i n d , die also
wirklich ein „abgeleitetes“, das heißt dann aber ein parasitisches
Einkommen haben, sind nur solche, deren Träger zum wirtschaftlichen
Gesamterfolge der Volkswirtschaft, zur Erreichung / ihrer Ziele keinen
Beitrag
einliefern,
daher
geradewegs
Schädlinge
der
Wirtschaftsdarstellung, nämlich: die Bezieher von Spielgewinnen (auch
diese nur, sofern dem Spiele nicht die Verrichtung zufällt, Zer-
streuungs- und Vergnügungsziele als solche zu befriedigen); ferner die
Bezieher von Einkommen aus schwindelhaften, unlauteren Tätigkeiten,
die etwas anderes sind, als sie vorgeben, so daß sie einen Preis finden,
der ihrem Gehalte und Leisten nach den Preisgesetzen nicht entspricht.
Dagegen begründet aber selbst die Überlassung von Gütern zu
verbrauchender Nutzung, z. B. die Wohnungsmiete und Möbelmiete,
kein grundsätzlich abgeleitetes Einkommen (wie z. B. Böhm-Bawerk
will), denn sie stellt sich nur als sukzessiver Verkauf eines Gutes dar;
ähnlich der Einkommensbezug aus Konsumtivschulden, sofern die
Zinsen als Entschädigung für naturale Güternutzung konstruierbar
sind. Das Pfandhaus ist daher (als Konsumtivgläubiger) nur in dem
Maße unfruchtbar, als es Wucher treibt.
1
Siehe oben S. 271 f. und 275 f.