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was sich selbst Gesetz ist, erlangt etwas „Wert“, und in demselben Maße
erlangen die Werte auch „Geltung“; „Wert“ ist etwas nur als
„Geltendes“, als ganz bestimmte „Gültigkeit“; als geltende heißen die
Werte „Normen“; als Normen schließen sie / ein „Sollen“ in sich,
insofern die Wirklichkeit hinter dem Wertvollen zurückbleibt, das
heißt, die Werte stellen den Anspruch, das richtende wie das fordernde
(imperative) Prinzip in der Tatsachenwelt zu sein. „ W e r t “ i s t
s o n a c h a l l e s , w a s k r a f t s e i n e s e i g e n e n
W e s e n s g i l t , was kraft seines sinnvollen, inneren, apriorischen
Gesetzes, was kraft seiner apriorisch-kategorialen Bestimmtheit gilt; im
Gegensatz zu der hinter dieser Wertgeltung zurückbleibenden
Wirklichkeit heißt dann der Wert e i n e N o r m , e i n S o l l e n .
Neben die eben betrachtete Grundtatsache, daß das Wesen des
Wertes darin liegt, seine eigene Wertnatur durch sich selbst zu
rechtfertigen, tritt eine zweite: die, daß kein Wert vereinzelt (isoliert)
für sich dasteht, sondern stets in Verknüpfung mit anderen Werten,
einem Gebäude von Werten erscheint. „Gebäude“, „System“ heißt aber:
die Werte müssen als „höher“ und „niedriger“ in einem ganz
bestimmten Gültigkeitsverhältnis zueinander stehen. Die W e r t e
b i l d e n e i n e R a n g o r d n u n g . Dies ergibt sich auch von
anderer Seite her. Schon im einzelnen, für sich genommenen Wert liegt
ein ganz bestimmter Grad von Gültigkeit; worin weiter liegt, daß jeder
Wert zwar eine verschiedene, aber doch ganz bestimmte Stellung in der
„Rangordnung“ der Werte einnimmt. Die Ganzheit der Werte kann
also, indem jeder Wert eine bestimmte Geltung für sich hat, nur in
Gestalt einer Ranggliederung (Stufenfolge, Rangfolge, Hierarchie)
erscheinen. In ihr sind die Werte nach „Höher“ und „Niedriger“
geordnet, dergestalt, daß ein höchster Wert sei; ob es nun das „Heilige“
oder eine abstrakte „Entwicklung“ oder das „Glück“ oder ein
„Höchstmaß des Nützlichen“ ist, das als höchster Wert, als „höchstes
Gut“ zu oberst steht, ändert nichts an der grundsätzlichen Nötigung, die
Werte in eine „Rangfolge“, in einen „Stufenbau“ zu ordnen. Wie im
Ganzen so auch im Einzelnen. Im Logischen z. B.: Die Merkmale, die
einen Begriff bestimmen, bilden eine Rangordnung, je nachdem sie
mehr oder weniger „wesentlich“ sind. Überall, wo Werte überhaupt
gelten, können sie nur als gegliederte Rangfolge zur Erscheinung
kommen, gelten.