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welche Gestalt die Volkswirtschaftslehre enter dem Einflusse

der individualistischen und der universalistischen Gesellschafts-

auffassung angenommen hat?

Wir betrachten zuerst

die naturrechtlich-individualistische Auffassung von

Ouesnay bis zu Ricardo.

Das Entstehen unserer Wissenschaft ist nicht das Werk deutschen,

sondern französischen und englischen Denkens. Zuerst war es Ques-

nay, dann waren es Adam Smith und Ricardo mit ihren Schülern,

welche die Volkswirtschaftslehre im 18. und 19. Jahrhundert auf-

bauten — aufbauten auf ganz bestimmten Grundfesten, den

Grundfesten des individualistisch-naturrechtlichen Denkens. Und

dieses müssen wir besonders hervorheben: daß unsere Wissenschaft

nicht aus rein sachlichen Untersuchungen ihres Gegenstandes heraus,

sondern durchaus auf Grund eines gesellschaftswissenschaftlichen

Gedankenkreises entstand.

/

Das Wesen des naturrechtlichen Denkens kennzeichnet am besten

jene Form, die es durch Hobbes erhielt: Ursprünglich sind die Menschen

in einem Zustande zu denken, in welchem kein Staat und Verband sie

bindet. Wie ist dieser Zustand bezeichnet? Durch Furcht aller

voreinander und durch regellosen Krieg aller gegen alle! Um nun diesem

unleidlichen Leben ein Ende zu machen, verzichten die Individuen auf

einen Teil ihrer Freiheitsrechte, schränken diese Freiheit insoferne ein

und stiften so durch einen Vertrag den Staat. „Staat“ ist also eine

Sicherheitsanstalt, ein Mittel zur Abgrenzung der Rechtsbereiche. Und

diese innerste Vertragsnatur wohnt notwendig jedem gesellschaftlichen

Gebilde inne — auch der Volkswirtschaft.

Quesnay hat nun zuerst die Grundsätze des Naturrechts auf die

Volkswirtschaft übertragen. Als das Wesentlichste liegt seinem

Gedanken folgendes zugrunde. Jeder Mensch hat (innerhalb des

gestifteten Grundvertrages) das natürliche Recht, sein Schicksal so

günstig wie möglich zu bestimmen — auch wirtschaftlich (nicht nur

etwa politisch); sodann: die Auswirkung dieses Rechtes, dieser Freiheit,

zu tun, was wirtschaftlich wünschenswert erscheint, bedeutet freie

Verfolgung des wirtschaftlichen Eigennutzes. Eine Volkswirtschaft

nun, in der das natürliche Recht des Eigennutzens herrscht, bildet einen

„ordre naturel“, eine natürliche Ordnung. Mit diesem „ordre naturel“ ist

nun ein unendlich wichtiger Begriff in die Wirt-