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Schaftswissenschaft
eingeführt:
er
verbürgt
die
k a u s a l g e s e t z l i c h e B e s t i m m t h e i t der Volkswirtschaft.
Nun erst kann die Volkswirtschaft Gegenstand einer strengen
Wissenschaft werden, denn sie ist ebenso eindeutig kausalgesetzlich
bestimmt wie andere naturwissenschaftliche Objekte auch
1
.
Wie sieht diese Bestimmtheit näher aus? Sie wird dadurch erreicht,
daß die Volkswirtschaft nun a t o m i s i e r t ist, gleichwie die Welt der
physischen Natur. Denn es sind nun eindeutig wirkende Kraftzentren,
eindeutig kausale Elemente, welche die Erscheinungen und
Veränderungen der Volkswirtschaft aufbauen und bedingen: die
eigennützig sich verhaltenden Individuen. Was immer in der
Volkswirtschaft geschehe, stets ist ein eindeutiger Bestimmungsgrund
dafür vorhanden: der Eigennutz der Individuen, die eigennützige
wirtschaftliche Handlung, gleichsam die Bewegung einzelner
Kraftpunkte.
Und damit ist endlich ein letzter großer, ein entscheidender Schritt
getan (den erst Adam Smith, noch nicht Quesnay, vollzogen / hat): die
Volkswirtschaft erhält nun im T a u s c h eine bestimmte einheitliche
Grundform und Gestalt; sie ist zwar stets nur eine Zusammensetzung
autarker Individuen, autarker Wirtschaftskräfte, aber doch nicht
gänzlich amorph. Wie der Staat nichts anderes ist als ein Netz der
Rechte Einzelner, gebildet durch Verträge (da er selbst nur zustande
kommt durch den Grundvertrag seiner Bürger); so ähnlich auch die
Volkswirtschaft. Indem nämlich jeder auf eigene Faust wirtschaftet, ist
es für ihn vorteilhaft, nicht alle Arten von Gütern zu erzeugen, die man
braucht, sondern sich der produktivsten Form der Arbeit, der
A r b e i t s t e i l u n g , zuzuwenden, nur wenige Arten zu erzeugen
und die überschüssigen Güter gegenseitig auszutauschen. Dazu führt das
natürliche Verhalten der Individuen, das Streben nach dem Eigennutz.
Die Volkswirtschaft ist so ein Netz von Austäuschen der Erzeugnisse,
sie ist eine freie Auseinandersetzung der Individuen hinsichtlich ihrer
Arbeitsfrüchte, eine Abgrenzung und Auseinandersetzung der
Wirtschaften durch den Tausch (der zum Grund hat die Vorteile, die
Nützlichkeit der Arbeitsteilung), ähnlich wie die Rechtsgesetze im Staat
eine Auseinandersetzung und Abgrenzung der Rechte Einzelner sind.
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Daß der „ordre naturel“ auch den Sinn und die Bedeutung einer bloßen Ordnung
der Natürlichkeit, einer besten, glücklichsten Ordnung hat, geht uns hier, wo wir nur
den methodischen Sinn ins Auge fassen, nichts an.