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403

Schaftswissenschaft

eingeführt:

er

verbürgt

die

k a u s a l g e s e t z l i c h e B e s t i m m t h e i t der Volkswirtschaft.

Nun erst kann die Volkswirtschaft Gegenstand einer strengen

Wissenschaft werden, denn sie ist ebenso eindeutig kausalgesetzlich

bestimmt wie andere naturwissenschaftliche Objekte auch

1

.

Wie sieht diese Bestimmtheit näher aus? Sie wird dadurch erreicht,

daß die Volkswirtschaft nun a t o m i s i e r t ist, gleichwie die Welt der

physischen Natur. Denn es sind nun eindeutig wirkende Kraftzentren,

eindeutig kausale Elemente, welche die Erscheinungen und

Veränderungen der Volkswirtschaft aufbauen und bedingen: die

eigennützig sich verhaltenden Individuen. Was immer in der

Volkswirtschaft geschehe, stets ist ein eindeutiger Bestimmungsgrund

dafür vorhanden: der Eigennutz der Individuen, die eigennützige

wirtschaftliche Handlung, gleichsam die Bewegung einzelner

Kraftpunkte.

Und damit ist endlich ein letzter großer, ein entscheidender Schritt

getan (den erst Adam Smith, noch nicht Quesnay, vollzogen / hat): die

Volkswirtschaft erhält nun im T a u s c h eine bestimmte einheitliche

Grundform und Gestalt; sie ist zwar stets nur eine Zusammensetzung

autarker Individuen, autarker Wirtschaftskräfte, aber doch nicht

gänzlich amorph. Wie der Staat nichts anderes ist als ein Netz der

Rechte Einzelner, gebildet durch Verträge (da er selbst nur zustande

kommt durch den Grundvertrag seiner Bürger); so ähnlich auch die

Volkswirtschaft. Indem nämlich jeder auf eigene Faust wirtschaftet, ist

es für ihn vorteilhaft, nicht alle Arten von Gütern zu erzeugen, die man

braucht, sondern sich der produktivsten Form der Arbeit, der

A r b e i t s t e i l u n g , zuzuwenden, nur wenige Arten zu erzeugen

und die überschüssigen Güter gegenseitig auszutauschen. Dazu führt das

natürliche Verhalten der Individuen, das Streben nach dem Eigennutz.

Die Volkswirtschaft ist so ein Netz von Austäuschen der Erzeugnisse,

sie ist eine freie Auseinandersetzung der Individuen hinsichtlich ihrer

Arbeitsfrüchte, eine Abgrenzung und Auseinandersetzung der

Wirtschaften durch den Tausch (der zum Grund hat die Vorteile, die

Nützlichkeit der Arbeitsteilung), ähnlich wie die Rechtsgesetze im Staat

eine Auseinandersetzung und Abgrenzung der Rechte Einzelner sind.

1

Daß der „ordre naturel“ auch den Sinn und die Bedeutung einer bloßen Ordnung

der Natürlichkeit, einer besten, glücklichsten Ordnung hat, geht uns hier, wo wir nur

den methodischen Sinn ins Auge fassen, nichts an.