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Auf Seite VII des Inhaltsverzeichnisses befinden sich weitere

Anmerkungen: zu § 11: „Zielnähe und Zielferne“; zu „1. Erzeugen und

Verwenden“ : „Die Richtung der Abfolge der Leistungen“; wahrscheinlich

war an eine Erweiterung des dritten Abschnittes gedacht, denn an dessen

Ende steht: 㤠14. Die Kategorien der Gliedstellung: a) Ebenbildlichkeit, b)

Rangordnung; § 15. Die Kategorien der Gegliedertheit des Ganzen oder der

Ausgliederung: 1. Ausgeglichenheit (Statik), 2. Umstellung zu neuer

Ausgeglichenheit (Dynamik, Entwicklung), 3. Unausgeglichenheit —

Krise, 4. (unleserlich) oder ausgleichend wirksam (unleserlich) = Antikrise“.

Nach § 15 der alten Gliederung (also der vierten Auflage) ist

eingeschoben: ,,c) Das Gebilde als Überindividuelles“; nach „§ 20. Die

Häufung“ steht eine Anmerkung: „V. Abschnitt. Die Gestaltenlehre

zugleich als Organisationslehre der Wirtschaft. Text: Wir haben gesehen,

daß alle bisherige Zergliederung eigentlich niemals Einzelnes

kennengelernt hat, sondern immer Ganzheiten: Gebilde mit ihren

Bestandteilen. Daraus ergibt sich die Frage nach der Ordnungsweise, der

Organik, das heißt nach dem Gegliedertsein der Ganzheit, in welche wir

jene bisher gefundenen Bestandteile eingeordnet finden.“

Schon diese Anmerkungen, die wir als Beispiel vorführten, zeigen die

Richtung an, in der sich eine weitere Bearbeitung bewegt hätte. Da es sich

jedoch nur um allzu unbestimmte und vor allem spärliche Bemerkungen

handelt, könnten sie in keiner Weise zur Grundlage des vorliegenden

Bandes der Gesamtausgabe gemacht werden. Auch nur der Versuch in

dieser Richtung, die Gesamtsystematik nach diesen Anmerkungen auf den

Seiten VI und VII des Inhaltsverzeichnisses umzustellen, wäre nicht zu

verantworten gewesen.

Dagegen haben wir dort, wo die Änderungen in diesem Handstück

Spanns für die fünfte Auflage eindeutig sind, diese Änderungen—natürlich

immer mit der entsprechenden Anmerkung im Text — auch gebracht,

sodaß von diesem Standpunkt aus der vorliegende Band der Gesamtausgabe

wirklich eine fünfte Auflage des „Fundaments“ darstellt, allerdings immer

noch nicht das von Spann selbst gemeinte endgültige Lehrbuch der

ganzheitlichen Volkswirtschaftslehre.

Diese Umstände der äußeren Geschichte des Buches — besonders eben

die Einschränkung seiner Neubearbeitung in der vierten Auflage auf jene

sieben Bogen und die kaum erwähnenswerten Änderungen, die aus dem

Handstück in Spanns Nachlaß aufgenommen werden könnten

1

— ferner

die Tatsache, daß das „Fundament“ ja nach seiner vierten Auflage, also nach

1929, infolge der politischen Änderungen im deutschen Bereiche keine

weitere Auflage erlebte, bedingen aber, daß die Lehre von der

Ausgliederungsordnung der Wirtschaft nach Leistungsbereichen, Stufen

und Vorrängen, vor allem aber die ganzheitliche Wert-, Preis- und

Verteilungslehre nicht in jener Geschlossenheit und Vollständigkeit

dargelegt werden konnten, wie dies erwünscht und nötig gewesen wäre,

damit das „Funda-

1

Vgl. oben S. 455 f.