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Auf Seite VII des Inhaltsverzeichnisses befinden sich weitere
Anmerkungen: zu § 11: „Zielnähe und Zielferne“; zu „1. Erzeugen und
Verwenden“ : „Die Richtung der Abfolge der Leistungen“; wahrscheinlich
war an eine Erweiterung des dritten Abschnittes gedacht, denn an dessen
Ende steht: „§ 14. Die Kategorien der Gliedstellung: a) Ebenbildlichkeit, b)
Rangordnung; § 15. Die Kategorien der Gegliedertheit des Ganzen oder der
Ausgliederung: 1. Ausgeglichenheit (Statik), 2. Umstellung zu neuer
Ausgeglichenheit (Dynamik, Entwicklung), 3. Unausgeglichenheit —
Krise, 4. (unleserlich) oder ausgleichend wirksam (unleserlich) = Antikrise“.
Nach § 15 der alten Gliederung (also der vierten Auflage) ist
eingeschoben: ,,c) Das Gebilde als Überindividuelles“; nach „§ 20. Die
Häufung“ steht eine Anmerkung: „V. Abschnitt. Die Gestaltenlehre
zugleich als Organisationslehre der Wirtschaft. Text: Wir haben gesehen,
daß alle bisherige Zergliederung eigentlich niemals Einzelnes
kennengelernt hat, sondern immer Ganzheiten: Gebilde mit ihren
Bestandteilen. Daraus ergibt sich die Frage nach der Ordnungsweise, der
Organik, das heißt nach dem Gegliedertsein der Ganzheit, in welche wir
jene bisher gefundenen Bestandteile eingeordnet finden.“
Schon diese Anmerkungen, die wir als Beispiel vorführten, zeigen die
Richtung an, in der sich eine weitere Bearbeitung bewegt hätte. Da es sich
jedoch nur um allzu unbestimmte und vor allem spärliche Bemerkungen
handelt, könnten sie in keiner Weise zur Grundlage des vorliegenden
Bandes der Gesamtausgabe gemacht werden. Auch nur der Versuch in
dieser Richtung, die Gesamtsystematik nach diesen Anmerkungen auf den
Seiten VI und VII des Inhaltsverzeichnisses umzustellen, wäre nicht zu
verantworten gewesen.
Dagegen haben wir dort, wo die Änderungen in diesem Handstück
Spanns für die fünfte Auflage eindeutig sind, diese Änderungen—natürlich
immer mit der entsprechenden Anmerkung im Text — auch gebracht,
sodaß von diesem Standpunkt aus der vorliegende Band der Gesamtausgabe
wirklich eine fünfte Auflage des „Fundaments“ darstellt, allerdings immer
noch nicht das von Spann selbst gemeinte endgültige Lehrbuch der
ganzheitlichen Volkswirtschaftslehre.
Diese Umstände der äußeren Geschichte des Buches — besonders eben
die Einschränkung seiner Neubearbeitung in der vierten Auflage auf jene
sieben Bogen und die kaum erwähnenswerten Änderungen, die aus dem
Handstück in Spanns Nachlaß aufgenommen werden könnten
1
— ferner
die Tatsache, daß das „Fundament“ ja nach seiner vierten Auflage, also nach
1929, infolge der politischen Änderungen im deutschen Bereiche keine
weitere Auflage erlebte, bedingen aber, daß die Lehre von der
Ausgliederungsordnung der Wirtschaft nach Leistungsbereichen, Stufen
und Vorrängen, vor allem aber die ganzheitliche Wert-, Preis- und
Verteilungslehre nicht in jener Geschlossenheit und Vollständigkeit
dargelegt werden konnten, wie dies erwünscht und nötig gewesen wäre,
damit das „Funda-
1
Vgl. oben S. 455 f.