Previous Page  448 / 471 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 448 / 471 Next Page
Page Background

450

Punkt III weist auf die Unverbrauchlichkeit der Vorreife-Leistungen

hin.

Punkt IV: Der Abschnitt über „Die Vorrangverhältnisse“ ist völlig neu

eingebaut.

§ 24 ist (bis einschließlich Seite 192) verändert durch Hinweise auf die

Ausgliederungsordnung der Wirtschaft nach Leistungsbereichen

(Teilinhalten), Stufen und Vorrängen.

§ 28 ist ab Seite 209 verändert durch Hinweise darauf, daß eine

eindeutige Größenrechnung der Wirtschaft — vor allem infolge des

Vorranges der Leistungsgliederung vor den Preisen und angesichts der

Unverbrauchlichkeit und daher Unquantifizierbarkeit entscheidender

Leistungen — überhaupt nicht möglich sei. Er zieht die Folgerungen daraus

für die Preislehre.

Der § 30 erscheint leicht verändert durch Hinweise auf die

Ausgliederungsordnung und die Folgerungen aus diesem Begriffe für die

Fruchtbarkeitslehre. Zwei Punkte seiner Gliederung wurden umgestellt:

während es in der dritten Auflage geheißen hatte: „2. Die Fruchtbarkeit im

Gefüge der Gebilde: verhältnismäßige Fruchtbarkeit oder Fruchtbarkeit

höherer Ordnung“ und „3. Die Fruchtbarkeit im Leben des Gebildes:

Nachhaltigkeit oder Gedeihlichkeit“, heißt es in der vierten Auflage: „2. Die

Fruchtbarkeit im Leben des Gebildes: Nachhaltigkeit oder Gedeihlichkeit“

und „3. Die Fruchtbarkeit im höheren Ganzen: Die Fruchtbarkeit höherer

Ordnung“.

Bei den Änderungen im letztgenannten Paragraphen wurde vor allem

der in der dritten Auflage noch vorhandene Begriff der

„Grenznutzenspannung“ ausgemerzt und auf die „unmittelbaren und

mittelbaren Ausgliederungsfolgen der niederen Leistung in den höheren

Ganzheiten“ verwiesen

1

.

Das Sachverzeichnis wurde nach Maßgabe der Änderungen ergänzt.

Von entscheidender Bedeutung für die Vertiefung der Lehre Othmar

Spanns in den vier Auflagen, vor allem in den eben angezeigten

Änderungen der vierten gegenüber der dritten und den vorherigen

Auflagen des „Fundaments“ sind also:

1.

die Weiterentfaltung der Leistungslehre, besonders in der Lehre von der

Ausgliederungsordnung der Wirtschaft nach Leistungsbereichen (den

„Bereichen oder Reifestufen der Volkswirtschaft“), Stufen und

Vorrängen; und

2.

das Abrücken vom Grenznutzengedanken in der Wert- und Preistheorie

und seine Ablösung durch die Lehrstücke der ganzheitlichen Wert- und

Preislehre.

Leider konnten diese Änderungen auch in der vierten Auflage des

„Fundaments“ nicht in jenem Ausmaß zum Tragen kommen, das

wünschenswert und erforderlich gewesen wäre, damit das „Fundament“

das

1

1

4. Auflage, S. 222 f.