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Punkt III weist auf die Unverbrauchlichkeit der Vorreife-Leistungen
hin.
Punkt IV: Der Abschnitt über „Die Vorrangverhältnisse“ ist völlig neu
eingebaut.
§ 24 ist (bis einschließlich Seite 192) verändert durch Hinweise auf die
Ausgliederungsordnung der Wirtschaft nach Leistungsbereichen
(Teilinhalten), Stufen und Vorrängen.
§ 28 ist ab Seite 209 verändert durch Hinweise darauf, daß eine
eindeutige Größenrechnung der Wirtschaft — vor allem infolge des
Vorranges der Leistungsgliederung vor den Preisen und angesichts der
Unverbrauchlichkeit und daher Unquantifizierbarkeit entscheidender
Leistungen — überhaupt nicht möglich sei. Er zieht die Folgerungen daraus
für die Preislehre.
Der § 30 erscheint leicht verändert durch Hinweise auf die
Ausgliederungsordnung und die Folgerungen aus diesem Begriffe für die
Fruchtbarkeitslehre. Zwei Punkte seiner Gliederung wurden umgestellt:
während es in der dritten Auflage geheißen hatte: „2. Die Fruchtbarkeit im
Gefüge der Gebilde: verhältnismäßige Fruchtbarkeit oder Fruchtbarkeit
höherer Ordnung“ und „3. Die Fruchtbarkeit im Leben des Gebildes:
Nachhaltigkeit oder Gedeihlichkeit“, heißt es in der vierten Auflage: „2. Die
Fruchtbarkeit im Leben des Gebildes: Nachhaltigkeit oder Gedeihlichkeit“
und „3. Die Fruchtbarkeit im höheren Ganzen: Die Fruchtbarkeit höherer
Ordnung“.
Bei den Änderungen im letztgenannten Paragraphen wurde vor allem
der in der dritten Auflage noch vorhandene Begriff der
„Grenznutzenspannung“ ausgemerzt und auf die „unmittelbaren und
mittelbaren Ausgliederungsfolgen der niederen Leistung in den höheren
Ganzheiten“ verwiesen
1
.
Das Sachverzeichnis wurde nach Maßgabe der Änderungen ergänzt.
Von entscheidender Bedeutung für die Vertiefung der Lehre Othmar
Spanns in den vier Auflagen, vor allem in den eben angezeigten
Änderungen der vierten gegenüber der dritten und den vorherigen
Auflagen des „Fundaments“ sind also:
1.
die Weiterentfaltung der Leistungslehre, besonders in der Lehre von der
Ausgliederungsordnung der Wirtschaft nach Leistungsbereichen (den
„Bereichen oder Reifestufen der Volkswirtschaft“), Stufen und
Vorrängen; und
2.
das Abrücken vom Grenznutzengedanken in der Wert- und Preistheorie
und seine Ablösung durch die Lehrstücke der ganzheitlichen Wert- und
Preislehre.
Leider konnten diese Änderungen auch in der vierten Auflage des
„Fundaments“ nicht in jenem Ausmaß zum Tragen kommen, das
wünschenswert und erforderlich gewesen wäre, damit das „Fundament“
das
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1
4. Auflage, S. 222 f.