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trächtigung desselben, wenn ein neues Ziel die Verfolgung der

bisherigen Ziele stört und verändert. Dann liegt keine

Unwirtschaftlichkeit vor, sondern ein n e u e r e i g e n e r

W i r t s c h a f t s - v o r g a n g , der vom Ziele (nicht von den

Mitteln) ausgeht, nämlich eine neue Einstellung der Wirtschaft, ihre

Umorganisierung, Umgliederung, Umschichtung.

/

Ein Beispiel biete zuerst die Mode. Wenn gemusterte Seide modern

wird, verliert die glatte an zielerreichender Eigenschaft. Das bedeutet

Mittelvernichtung (Wertverlust) durch Zieländerung, aber nicht

Unwirtschaftlichkeit in der Handhabung der Mittel. Ähnlich auch,

wenn der Tscheche keine deutsche Ware, der Judenhasser nicht vom

Juden, der Deutsche nicht vom Engländer kaufen will, wenn der

Engländer zur Abschreckung das Erkennungszeichen „Made in

Germany“ verlangt, wenn der Staat als solcher mit einem anderen Staat

keinen Zollvertrag abschließen will — dann bedeutet dies alles keine

„Störung der Wirtschaft“ durch Unwirtschaftlichkeit, keine

„Beeinflussung der Wirtschaftlichkeit durch Politik“, keine

Verdrängung des „homo oeconomicus“ durch den „wirklichen

Menschen“, und wie die herkömmlichen Formeln für solche Fälle

sonst lauten; sondern bloß die Gültigkeit neuer Ziele. Es bedeutet ein

solches Hereinspielen politischer oder anderer Z i e l e in die

bisherigen Z i e l e , das vielleicht ungewohnt und neu ist, daher die

b i s h e r i g e Mittelbeschaffung (Wirtschaft) stört; es bedeutet

vielleicht sogar eine wirtschaftliche Schädigung, aber dennoch keine

Unwirtschaftlichkeit, weil neue Ziele die Förderung der alten (falls

diese in Geltung bleiben) hindern, indem die Mittelbeschaffung in den

Dienst auch der neuen Ziele treten muß und daher die bisherigen

nicht in gleichem Maße mit versorgen kann. Verruf und Sperre,

Zollkrieg, wie alle ähnlichen Arten des Neuauftretens von Zielen,

bedeuten sohin, wie nun wohl von allen Seiten deutlich ist, kein

unlogisches Umgehen mit Mitteln, sondern nur eine Störung der

b i s h e r i g e n Wirtschaft durch Auftreten neuer Ziele, was

Neueinstellung, Umorganisierung, Umgliederung der Mittel, nach

Maßgabe ihrer neuen Gültigkeit, auf ein neues Zielganzes bedingt. Das

Abwägen und Widmen findet weiter nach dem wirtschaftlichen

Grundsatz statt: aber für neugestaltete Ziele, also auf Grund geänderter

Voraussetzungen.

Wichtig

ist

nun,

zu

erkennen,

daß

s o l c h e

U m g l i e d e r u n g s v o r g ä n g e

n e b e n

d e r

u r s p r ü n g l i c h e n , a u s -