I—3
:
Überstaatliche
Bindungen
4: Staat
1
5—6: Unterstufendes
Staates
7: Staatsglieder
oder Bürger
überstaatliche Kirche
( I—3)
staatliche Kirche (4)
Unterstufen der staat-
lichen Kirche (5—6)
Kirchenglieder oder
Gläubige (7)
überstaatliche Wissen-
schaftsorganisation und
Kunstorganisation
staatliche Schul e ;
staatliche Kunst-
organisation
gebietsmäßige und kör-
perschaftliche Schule;
und Kunstorganisation
Schulglied; Kunstglied
überstaatliche Wirt-
schaftsgebilde oder
Weltwirtschaft
Volkswirtschaft
Gebietswirtschaft
Betriebe
Betriebsglied
Familie (ihr Stufen-
bau ist an die Ver-
wandtschaftsgrade
— Sippenverbände—
gebunden)
3. Die l e t z t e n G l i e d e r
Im geistigen Stufenbaue (1) wie im organisatorischen Stufenbaue (2) sind besonders hervorzuheben die je-
weils letzten Konkretionen oder letzten Glieder der Stufen, das sind: nicht eigentlich die einzelnen Men-
schen (da / diese ja in verschiedenen Teilganzen und Stufen zugleich Glied sind), sondern: die betreffenden
Handlungen und Empfindungen der einzelnen Menschen, z. B. die staatsbürgerlichen Handlungen des ein-
zelnen Menschen als Staatsglied; die völkischen als Glied des Volkstums.
Daß die
Erziehung
in dieser Übersicht der gesellschaftlichen Lebensinhalte und Stufen nicht vorkommt, liegt daran, daß hier
nur die reine, systematische Ausgliederungsordnung, nicht aber die Neueingliederung frischer Geschlechter, die U m g
1
i e d e -
r u n g der Gesellschaft, ins Auge gefaßt wurde.
2
1
Stufe mit besonderer Ausgliederungsfülle. — Bei der Kirche kann dagegen je nach der Religion die überstaatliche (über-
völkische) oder die staatliche (völkische) Stufe von besonderer Ausgliederungsfülle sein.
2
Vgl. oben S. 138 f., 166, unten S. 316 und viertes Buch, achtes Hauptstück, S. 618 ff.
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