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standteile müssen grundsätzlich selbständige, für sich bestandfähige, aus

sich wirkende Einzelne sein, sollen sie durch ihr „Wirken aufeinander“

etwas hervorbringen. Das heißt aber: sie allein bestehen wahrhaft,

während eine „Gesellschaft“ als Eigenes, als Ganzes selbst nicht mehr

besteht. Das ist der entscheidende Gedankengang. Alle Wirklichkeit liegt

in den Einzelnen nach dem oben

1

erwähnten Schema:

A

(

αβγ

...)

Bedeutet zum Beispiel A den Wald, so wären

αβγ

die Bäume, das allein

Reale, welches, in Wechselbeziehung stehend, den Wald A, das

Scheinding, Scheinkollektivum, ausmachte; bedeutet A die Fabrik, so

wären

a

αβγ

die Arbeiter, Maschinen, Rohstoffe, das allein Reale, welches,

in Wechselwirkung stehend, das Scheinding, Scheinkollektivum „Fabrik“

ausmachte; bedeutet A das Heer, dann wären

αβγ

die jungen Männer,

Waffen, Heergeräte, das allein Reale, welches, in Wechselwirkung

stehend, das Scheinding, Scheinkollektivum „Heer“ ausmachte; bedeutet A

endlich die menschliche Gesellschaft überhaupt, dann wären

αβγ

,

das

heißt die Menschen schlechthin, das allein Wirkliche, welches, in

Wechselwirkung stehend, das abstrakte Scheinkollektivum „Gesellschaft“

ausmachte.

Welches Beispiel man auch wähle, überall dasselbe Lied; gibt es

ursprüngliche Wechselwirkung der Teile, dann liegt die Wirklichkeit

allein in den Teilen, und das kollektive „Ganze“ ist nur ein Scheinganzes,

ist nur eine Abstraktion, nichts Eigen wirkliches.

Hiermit ist die Frage endgültig gestellt; es ist jene nach dem

Verhältnisse vom Ganzen und Teil. Und es ergibt sich:

/

W e n n G e s e l l s c h a f t s l e h r e s e i n s o l l , s o m u ß

1.

die erkenntnistheoretisch-logische Möglichkeit eines solchen

Ganzen nachgewiesen werden, das nicht durch Wechselwirkung seiner

Teile entsteht — ein solches müßte ein nicht-ursächliches Verhältnis von

Ganzem und Teil in sich schließen (denn wäre Ursächlichkeit der Teile,

dann wäre ja wieder Wechselwirkung); es muß aber

2.

rein analytisch noch nachgewiesen werden, daß gerade die

„Gesellschaft“ eine solche Ganzheit (und zwar an sich sowohl wie in allen

ihren Formen: Wirtschaft, Staat usw.) darstellt, in der die

1

Siehe oben S. 52.