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Auffassung der Zusammenhänge oder Gesetzmäßigkeiten der Wirt-
schaft. Wenn zwei Körper aufeinander stoßen, so ist die „Resultante“
mathematisch nach den Gesetzen der Physik bestimmt. Gerade so
wurde auch das wirtschaftliche Geschehen vom Individualismus auf-
gefaßt: der Einzelne mit seinem Eigennutz tritt auf dem Markte,
sei es auf dem Gemüse-, dem Arbeits- oder dem Kapitalmarkte, als
Käufer und Verkäufer mit bestimmten Mengen auf; und das Er-
gebnis wird daher ebenfalls mengenmäßig (mathematisch) durch die
P r e i s g e s e t z e bestimmt, ist durch sie auch errechenbar. Es gibt
nach dieser Auffassung keine Erscheinung der Wirtschaft, die nicht
als Kauf oder Verkauf des durch seinen Eigennutz bestimmten
Wirtschafters behandelt werden müßte und die darum durch die
Preisgesetze nicht bestimmt wäre.
Diese Auffassung beherrscht nun die ganze Geschichte der Volks-
wirtschaftslehre von Smith und Ricardo hindurch bis heute. Sei es
in der alten einfachen Arbeitswerttheorie oder der späteren viel
feineren Grenznutzentheorie oder der allerneuesten rein mathemati-
schen Theorie, stets herrscht die Vorstellung, daß die Subjekte mit
ihrem wirtschaftlichen Einsatze — entweder den Arbeitsstunden,
dem Nutzen oder den Gütermengen — Preisbildungen erzielen. Ich
wiederhole, daß wir unbedingt und immer bei jeder individualisti-
schen Wirtschaftsauffassung dieselbe Grundvorstellung finden: der
Wirtschaftsablauf sei nach Art von mechanischen, „exakten“ Geset-
zen, Gesetzen, wie sie die mathematische Physik aufstellt, bestimmt.
Der entscheidende, einzige wesentliche Vorgang alles Wirtschaftens
ist darnach ein mechanisch-mathematisch bestimmbarer Vorgang.
Und die Aufgabe der wirtschaftlichen Theorie besteht nun darin, die
Gesetze der Preisbildung nicht nur im allgemeinen zu entwickeln
(„allgemeine Preislehre“); sondern auch im besonderen, und zwar
nach der Vorstellung von Smith bis heute: auf dem konkreten Son-
dermarkte der Ware Arbeitskraft als Lohnbildung, auf dem Kapital-
markte als Kapitalzins und „Profit“, auf dem Markte von Grund
und Boden als Bodenrente usw. — Diese Naturgesetzlichkeit des
Wirtschaftsvorganges muß man sich immer vor Augen halten, wenn
man die individualistische oder, was dasselbe ist, liberale Wirtschafts-
entwicklung und Wirtschaftslehre von gestern und heute verstehen
will.
Am klarsten wird uns die Folgerung, die sich aus diesem Stand-