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einem größeren Wirtschaftsgebiet, aber nicht in einer uferlosen
Weltwirtschaft möglich.
Die volkswirtschaftlichen Beiträge, insbesondere IV—VII sind
für die Gegenwart (1967) so aktuell wie zur Zeit ihrer Abfassung.
Allerdings muß man die grundlegenden Gedankengänge erfassen,
was auch bei maßgebenden Wirtschaftspolitikern offenbar nicht der
Fall ist.
II. Gesellschaftslehre
Da theoretische Unklarheit in den Gesellschaftswissenschaften
von weitgehender politischer Bedeutung ist, ist der zweite Teil der
„Kämpfenden Wissenschaft“ der Darstellung der Ganzheitslehre in
Gegenüberstellung zum Individualismus gewidmet. Die hierin ent-
haltenen Aufsätze IX bis XI geben einen kurzen Abriß der
Ganzheitslehre, der auch dem Leser, der nicht in der Lage ist,
die umfangreichen theoretischen Arbeiten zu verwerten, die metho-
dischen Grundgedanken vermittelt. Es ist von sprachlichem Inter-
esse, daß in den einzelnen Aufsätzen die Bezeichnung der Ganz-
heitslehre nicht endgültig festgelegt ist, sondern verschiedene Be-
zeichnungen sozusagen zur Auswahl gestellt werden:
Universalismus,
Transpersonalismus,
überindividuelle Auffassung,
Sozialprinzip,
Übersubjektivismus.
Wie Othmar Spann ausdrücklich bemerkt, sind an sich der
Sache angemessene Worte durch Verwendung in anderen Systemen
nicht geeignet, wie
Kollektivismus,
Sozialismus,
und manche der angeführten Bezeichnungen ungenau; die Bezeich-
nung „Universalismus“ sollte Mißverständnisse vermeiden, was
jedoch gegenüber laienhafter Oberflächlichkeit nicht gelang.
Die analytisch gewonnenen Erkenntnisse sind auf die Gestal-
tung der Gesellschaft anzuwenden. Das erfordert ein Abgehen von
individualistischen und mechanistischen Auffassungen. Die Einfü-
23 Spann,7