362
(Naturwissenschaft-Kulturwissenschaft, nomothetische-idiographische
Wissenschaft), der auch dem sogenannten Methodenstreit in der
Volkswirtschaftslehre zwischen Gustav Schmoller und Carl Menger
zugrundelag.
Im wirtschaftlichen Bereich stellt die Annahme kausaler Gesetze
jede Wirtschafts- und Sozialpolitik in Frage. Die Alternative
„Macht oder ökonomisches Gesetz“ bedeutete daher für die Volks-
wirtschaftslehre eine auf die Dauer unerträgliche geistige Belastung.
Das gleiche gilt für eine Wirtschaftspolitik, die sich über die klein-
lichen Interessen des Alltags und die Scheuklappen der Parteien
erhebt.
Für die Ganzheitslehre besteht zwischen Allgemeinem und Be-
sonderem kein ausschließlicher Gegensatz, da das Besondere als Teil
im Allgemeinen enthalten ist und dieses in besonderer Weise ver-
wirklicht. Wie Spann durch Beispiele zeigtest die Besonderheit einer
geschichtlichen Persönlichkeit, etwa Kaiser Ottos des Großen, nur
zu erfassen, wenn man die Ganzheiten, in denen er wirkte, wie
Reich, Feudalstaat, Christentum und Wirtschaft des 10. Jahrhun-
derts mitdenkt.
Vom Standpunkt der Logik entsteht das Allgemeine nicht da-
durch, daß von immer weiteren Merkmalen des Besonderen ab-
gesehen oder abstrahiert wird; vielmehr ist das Allgemeine als be-
fassende Ganzheit vor dem Besonderen. Dieses kann durch wei-
tere Besonderung zu einer Ganzheit niedrigerer Stufe werden, wie
andererseits jede Ganzheit von einer höheren bis zur höchsten und
letzten Ganzheit — Gott — ihr Leben empfängt.
Der geistige Allzusammenhang läßt den niederen Stufen die
Freiheit eigener Tätigkeit und Veränderung. Daraus folgen der
Begriff der Geschichte als der „Lehre von der zeitlichen Umglie-
derung der systematisch ausgegliederten Ganzheit“, die Möglichkeit,
daß es auch anders hätte kommen können und die durchgängige
Geschichtlichkeit alles Daseins. Ein naturgesetzlicher Ablauf, der
die Vorstellung eines „Fortschritts“ ohne Ende oder einer „Lebens-
mechanik“ im Sinne Oswald Spenglers entspricht, wäre keine Ge-
schichte und sinnlos. Denn in der Freiheit zu im Rahmen überge-
ordneter Ganzheit richtiger oder falscher, aufbauender oder zer-
störender Gründung und Entfaltung ist die Frage nach dem Sinn