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s c h a f t e n , die enger untereinander verbunden sind, wie Groß-
amerika, Großengland, Mitteleuropa usw. Von diesen Unterganz-
heiten der Weltwirtschaft erst ergeben sich die V o l k s w i r t -
s c h a f t e n , welche jene Stufe darstellen, die die größte Ausglie-
derungsfülle und Selbständigkeit besitzt. Als ihre Unterganzheiten
ergeben sich gebietlich die G e b i e t s w i r t s c h a f t e n (Bundes-
staaten, Provinzen, Gaue, mit verhältnismäßig eigenen Gesetzge-
bungen), nach Wirtschaftszweigen aber die Organisationen derselben,
die W i r t s c h a f t s v e r b ä n d e (eigentlich Berufstände). Dann
ergeben sich, wenn wir weitere Unterganzheiten überspringen, die
B e t r i e b e , als deren Unterganzheiten wieder die B e t r i e b s -
g l i e d e r sich darstellen (Arbeiter und Unternehmer sind beide
Betriebs g 1 i e d e r , die letzteren mehr führende, die ersteren mehr
geführte Glieder). An das Betriebsglied schließt sich als letzte Wirt-
schaftsstufe der H a u s h a l t an, der selbst wieder in der Regel in
die Haushaltsglieder zerfällt.
Mit dem Begriffe des Stufenbaues ist eng verbunden der Begriff
des V o r r a n g e s o d e r d e s P r i m a t e s . Nach dem allgemein-
gültigen Satze „Das Ganze ist vor dem Teile“, der schon von Ari-
stoteles her bekannt ist, folgt, daß alle jene Erscheinungen im Glie-
derbau der Wirtschaft, die in umfassenderem, höherem Maße „Ganz-
heiten“ sind als andere, diesen anderen gegenüber „vorgeordnet“
sind, das heißt den Vorrang oder Primat haben. Insbesondere gilt
der Satz, der wohl mühelos einleuchtet: das höhere Ganze ist vor
dem niederen Ganzen, die höhere Stufe vor der niederen. Daraus
folgen insbesondere die Sätze: die Weltwirtschaft ist vor den Volks-
wirtschaftskreisen; Volkswirtschaftskreis ist vor Volkswirtschaft;
Volkswirtschaft ist vor den Unterganzheiten der Volkswirtschaft
(Gaue einerseits, Wirtschaftsverbände andererseits); die Unter-
ganzheiten der Volkswirtschaft sind vor den Betrieben; Betrieb ist
vor Betriebsglied; Betriebsglied ist vor Haushalt. Letzteres gilt in-
sofern, als die Teilnahme an einem Betriebe (sei es führend als Un-
ternehmer und Erfinder oder geführt als Arbeiter) die Teilnahme an
seinem Ertrage, das heißt ein Einkommen, begründet und damit
wieder der Haushalt begründet werden kann. — Hier ist überall
ersichtlich, daß die jeweils niedere Stufe ihre Lebensbedingungen in
der höheren findet.