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s c h a f t e n , die enger untereinander verbunden sind, wie Groß-

amerika, Großengland, Mitteleuropa usw. Von diesen Unterganz-

heiten der Weltwirtschaft erst ergeben sich die V o l k s w i r t -

s c h a f t e n , welche jene Stufe darstellen, die die größte Ausglie-

derungsfülle und Selbständigkeit besitzt. Als ihre Unterganzheiten

ergeben sich gebietlich die G e b i e t s w i r t s c h a f t e n (Bundes-

staaten, Provinzen, Gaue, mit verhältnismäßig eigenen Gesetzge-

bungen), nach Wirtschaftszweigen aber die Organisationen derselben,

die W i r t s c h a f t s v e r b ä n d e (eigentlich Berufstände). Dann

ergeben sich, wenn wir weitere Unterganzheiten überspringen, die

B e t r i e b e , als deren Unterganzheiten wieder die B e t r i e b s -

g l i e d e r sich darstellen (Arbeiter und Unternehmer sind beide

Betriebs g 1 i e d e r , die letzteren mehr führende, die ersteren mehr

geführte Glieder). An das Betriebsglied schließt sich als letzte Wirt-

schaftsstufe der H a u s h a l t an, der selbst wieder in der Regel in

die Haushaltsglieder zerfällt.

Mit dem Begriffe des Stufenbaues ist eng verbunden der Begriff

des V o r r a n g e s o d e r d e s P r i m a t e s . Nach dem allgemein-

gültigen Satze „Das Ganze ist vor dem Teile“, der schon von Ari-

stoteles her bekannt ist, folgt, daß alle jene Erscheinungen im Glie-

derbau der Wirtschaft, die in umfassenderem, höherem Maße „Ganz-

heiten“ sind als andere, diesen anderen gegenüber „vorgeordnet“

sind, das heißt den Vorrang oder Primat haben. Insbesondere gilt

der Satz, der wohl mühelos einleuchtet: das höhere Ganze ist vor

dem niederen Ganzen, die höhere Stufe vor der niederen. Daraus

folgen insbesondere die Sätze: die Weltwirtschaft ist vor den Volks-

wirtschaftskreisen; Volkswirtschaftskreis ist vor Volkswirtschaft;

Volkswirtschaft ist vor den Unterganzheiten der Volkswirtschaft

(Gaue einerseits, Wirtschaftsverbände andererseits); die Unter-

ganzheiten der Volkswirtschaft sind vor den Betrieben; Betrieb ist

vor Betriebsglied; Betriebsglied ist vor Haushalt. Letzteres gilt in-

sofern, als die Teilnahme an einem Betriebe (sei es führend als Un-

ternehmer und Erfinder oder geführt als Arbeiter) die Teilnahme an

seinem Ertrage, das heißt ein Einkommen, begründet und damit

wieder der Haushalt begründet werden kann. — Hier ist überall

ersichtlich, daß die jeweils niedere Stufe ihre Lebensbedingungen in

der höheren findet.